Anzeige wegen Falschgeld?

6 Antworten

Man kann sich natürlich auch unwissend stellen aber ob das hilft ist fraglich.

ZuumZuum  01.10.2017, 21:32

Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

melman86c  01.10.2017, 21:54
@ZuumZuum

Oh doch. Man kann durchaus auch versehentlich Falschgeld besitzen. Es setzt schon Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus.

Ahzmandius  01.10.2017, 22:10
@ZuumZuum

Tatbestandsirrtum.

Falschgeld hat man nicht und niemals einfach so aus Spaß dabei.

Über die Strafe kann die Polizei KEINE Aussage machen, die reden oftmals aus Unwissenheit, denn das gehört nicht zu deren Aufgaben!

Darüber entscheiden Stsatsanwälte und Richter.

Strafe:

Das Inverkehrbringen von Falschgeldist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.

ZuumZuum  01.10.2017, 21:41

Alleine das Verschaffen von Falschgeld ist schon strafbar....§ 146 StGB

alarm67  01.10.2017, 21:44
@ZuumZuum

Er hat es ja schon! Beschafft es sich nicht. 147 StGB

Burak2242 
Fragesteller
 01.10.2017, 21:43

Ich bin minderjährig was soll ich schon mit Falschgeld anfangen 

BalZakBarsoom  01.10.2017, 22:50
@Burak2242

Das was Volljährige auch mit Geld anfangen? Echt oder falsch? EINKAUFEN??? Das macht man meist mit Geld.

Nach § 146 Absatz 1 Nummer 3 StGB macht sich strafbar, wer sich Falschgeld verschafft.

Du mußt es also noch nicht einmal in Umlauf bringen. Alleine der Besitz reicht aus.

So naiv kann man doch nicht sein das man der Meinung ist ein paar Blüten in der Tasche wären OK.

Wozu waren die denn gedacht?  Um evtl. vor Freunden anzugeben:
"Guck mal was ich für Kohle habe." ?

Da § 146 StGB ein Offizialdelikt ist wird automatisch von Amts wegen ermittelt. Das können und dürfen die Beamten gar nicht auf sich beruhen lassen. Du solltest dir einen Anwalt suchen.

Burak2242 
Fragesteller
 01.10.2017, 21:42

Es war nicht in meinen Taschen ich habe es Geschenk bekommen aus Spaß und hab es im Roller einfach gelassen ohne Hintergedanken 

ZuumZuum  01.10.2017, 21:44
@Burak2242

Das spielt keine Rolle, Du hattest es in Besitz, man nennt das im juristischen, "Ausübung der tatsächlichen Gewalt", und das reicht. Du hättest damit ja jederzeit irgendwo versuchen können es als Zahlungsmittel einzusetzen. Die Möglichkeit und die Gelegenheit hattest Du dazu.

Ahzmandius  01.10.2017, 22:00

Lest ihr euch die jeweiligen Paragraphen auch durch oder labbert ihr nur alles nach?

Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde.

Schon allein der Besitz ist strafbar - die Strafe wird aber geringer sein als für "in Umlauf gebrachtes"

Warum kontrolliert die Polizei dein Helmfach? Normalerweise gucken die doch nur auf so was wie Motor, Auspuff, etc. aber nicht Helmfach?

Und woher wußten die Polizisten, daß es Falschgeld ist?

Und warum hattest du es überhaupt dabei?

Ich hatte keinerlei Absicht diese zu benutzen

Warum hattest du überhaupt Falschgeld, wenn du es nicht benutzen wolltest?

Burak2242 
Fragesteller
 01.10.2017, 21:55

Weil sie nichts gefunden haben wie gesagt noch nie aufgefallen gedrosselt beim anerkannten Motorradgeschäft und wo sie das gesehen haben hab ich es gesagt weil ich nicht wusste das es verboten ist 

Saturnknight  01.10.2017, 21:59
@Burak2242

was meinst du? Du wußtest nicht, daß es verboten ist, Falschgeld rumzutragen?

Es wäre sinnvoller gewesen, wenn du gesagt hättest, daß es deine eiserne Reserve ist, und du nicht wußtest, daß es Falschgeld ist.

Wenn du es den Polizisten gegenüber zugegeben hast, daß es Falschgeld ist, dann ist das ja schon ein Geständnis.

Burak2242 
Fragesteller
 01.10.2017, 22:35
@Saturnknight

Ja wenn ich wüsste das es so eine Straftat ist dann würde ich nicht einfach ohne Angst sagen es ist Falschgeld