Anzeige wegen Falschgeld?
Ich wurde heute von der Polizei kontrolliert und sie sind in meinem Roller auffällig geworden da lag in meinem helmfach Falschgeld aus Türkei es waren 4/5 10 Euro Scheine. Ich hatte keinerlei Absicht diese zu benutzen aber die Polizisten haben mir Angst gemacht indem sie gesagt haben es kann zu anzeigen führen wegen Betrug etc. ( ich wurde nie auffällig bei der Polizei sprich ein Küken ) Ich bin selber gegen Verstoß von Gesetzen und wusste nicht das es verboten ist diese mitzuführen aber die Polizisten haben auch gesagt das sie es vernichten wenn nichts weiter damit ist und nach meiner Einverständnis gefragt und jz würde ich gerne wissen was erwartet mich ich habe voll die Angst vor einer Anzeige etc.
6 Antworten
Man kann sich natürlich auch unwissend stellen aber ob das hilft ist fraglich.
Falschgeld hat man nicht und niemals einfach so aus Spaß dabei.
Über die Strafe kann die Polizei KEINE Aussage machen, die reden oftmals aus Unwissenheit, denn das gehört nicht zu deren Aufgaben!
Darüber entscheiden Stsatsanwälte und Richter.
Strafe:
Das Inverkehrbringen von Falschgeldist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein.
Alleine das Verschaffen von Falschgeld ist schon strafbar....§ 146 StGB
Er hat es ja schon! Beschafft es sich nicht. 147 StGB
Ich bin minderjährig was soll ich schon mit Falschgeld anfangen
Das was Volljährige auch mit Geld anfangen? Echt oder falsch? EINKAUFEN??? Das macht man meist mit Geld.
Nach § 146 Absatz 1 Nummer 3 StGB macht sich strafbar, wer sich Falschgeld verschafft.
Du mußt es also noch nicht einmal in Umlauf bringen. Alleine der Besitz reicht aus.
So naiv kann man doch nicht sein das man der Meinung ist ein paar Blüten in der Tasche wären OK.
Wozu waren die denn gedacht? Um evtl. vor Freunden anzugeben:
"Guck mal was ich für Kohle habe." ?
Da § 146 StGB ein Offizialdelikt ist wird automatisch von Amts wegen ermittelt. Das können und dürfen die Beamten gar nicht auf sich beruhen lassen. Du solltest dir einen Anwalt suchen.
Es war nicht in meinen Taschen ich habe es Geschenk bekommen aus Spaß und hab es im Roller einfach gelassen ohne Hintergedanken
Das spielt keine Rolle, Du hattest es in Besitz, man nennt das im juristischen, "Ausübung der tatsächlichen Gewalt", und das reicht. Du hättest damit ja jederzeit irgendwo versuchen können es als Zahlungsmittel einzusetzen. Die Möglichkeit und die Gelegenheit hattest Du dazu.
Lest ihr euch die jeweiligen Paragraphen auch durch oder labbert ihr nur alles nach?
Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde.
Schon allein der Besitz ist strafbar - die Strafe wird aber geringer sein als für "in Umlauf gebrachtes"
Warum kontrolliert die Polizei dein Helmfach? Normalerweise gucken die doch nur auf so was wie Motor, Auspuff, etc. aber nicht Helmfach?
Und woher wußten die Polizisten, daß es Falschgeld ist?
Und warum hattest du es überhaupt dabei?
Ich hatte keinerlei Absicht diese zu benutzen
Warum hattest du überhaupt Falschgeld, wenn du es nicht benutzen wolltest?
Weil sie nichts gefunden haben wie gesagt noch nie aufgefallen gedrosselt beim anerkannten Motorradgeschäft und wo sie das gesehen haben hab ich es gesagt weil ich nicht wusste das es verboten ist
was meinst du? Du wußtest nicht, daß es verboten ist, Falschgeld rumzutragen?
Es wäre sinnvoller gewesen, wenn du gesagt hättest, daß es deine eiserne Reserve ist, und du nicht wußtest, daß es Falschgeld ist.
Wenn du es den Polizisten gegenüber zugegeben hast, daß es Falschgeld ist, dann ist das ja schon ein Geständnis.
Ja wenn ich wüsste das es so eine Straftat ist dann würde ich nicht einfach ohne Angst sagen es ist Falschgeld
Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.