Anwaltskosten Strafrecht Freispruch
Hallo Ich hatte heute eine Verhandlung in der ich freigesprochen wurde die kosten übernimmt die Staatskasse usw .. jetzt meine frage ich hab im vorhinein eine Anwaltsübliche Anzahlung gemacht bekomme ich die wieder wen der anwalt von der Staatskasse bezahlt wird oder ? Danke Für eure Antworten Mfg
2 Antworten
Bei einem Freispruch werden die notwendigen Auslagen des Angeklagten in der Regel der Staatskasse auferlegt. Dein Anwalt wird daher einen Kostenfestsetzungs- und -erstattungsantrag an das Gericht schicken. Manchmal moniert der Kostenbeamte dann bestimmte Positionen (erlebe ich z.B. gerne bei Fahrtkosten), dagegen gibt es dann ein Beschwerdeverfahren. Rechne auch damit, dass es bis zur Zahlung durch die Staatskasse einige Monate dauern kann.
SooReal. Der Freispruch ist keine Bestätigung, dass Du keine Veranlassung zur Gerichts- Verhandlung gegeben hast. Ein Gespräch mit dem Richter könnte Dir sicher weiter helfen. In der Regel beinhaltet ein Urteil auch die zu tragenden Anwaltskosten. In der schriftlichen Urteilsbegründung könnte die Kostenverteilung aufgelistet sein. Auch Dein Anwalt sollte darüber Bescheid wissen. Als Aussenstehende kann man wohl kaum in ein gegebenes Gerichtsurteil eingreifen und deren Begründung im Einzelnen kommentieren.