?Antrag auf Erstausstattung stellen?

10 Antworten

Hallo! Ich ziehe demnächst mit meinem Freund in eine zwei-Zimmer-Wohnung. Wir sind beide AZUBIs und haben gehört, dass man einen Antrag auf eine Erstausstattung stellen kann. Geht das wirklich? Und wenn, wo kann man sich da Informieren?

in der Regel muss man bis 25 zu Hause wohnen bleiben und die Eltern sind in der Pflicht.

Dabei müssen die Eltern nicht unbedingt Barunterhalt zahlen.

Nur weil Ihr zusammenziehen wollt ist das kein Grund für den Staat Euch zu unterstützen.

Nur in bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen.

Beim Jobcenter kann man sich erkundigen ob man die Voraussetzungen erfüllt.

MfG

Johnny

Grundsätzlich ist eine Erstausstattung auch als Azubi möglich,auch wenn normalerweise der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB - ll Anwendung findet !

Wohnt ihr also derzeit noch bei den Eltern,dann seid ihr ja von BAB - ausgeschlossen,das stünde euch unter Umständen erst zu,wenn ihr eine eigene Wohnung / WG - beziehen würdet und eure Eltern nicht leistungsfähig sind ( Unterhaltsanspruch in der Erstausbildung ) und ihr euren Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle durch Nettoeinkommen + Kindergeld,nicht selber abdecken könnt.

Dieser Bedarf würde bei 670 € liegen,dazu könnten noch einmal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand wie ( Fahrkosten,Schulbedarfe ) kommen,wenn euch das durch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG - zustehen würde.

Der Unterhaltsbedarf könnte dann also 760 € pro Monat betragen,davon sind dann Netto Ausbildungsvergütung + Kindergeld abzuziehen.

Würde dann noch ein Unterhaltsanspruch bestehen,müssten entweder die Eltern aufkommen,wenn es sich um die Erstausbildung handelt und sie leistungsfähig sind oder dann durch BAB - aufgestockt werden.

Zieht ihr also aus und bezieht eine eigene Wohnung,dann könntet ihr BAB - beantragen,das stünde euch aber erst zu,wenn ihr in der Wohnung auch gemeldet seid und wenn ihr keine Möbel bzw.Einrichtungsgegenstände habt,ist die Wohnung ja eigentlich auch nicht bewohnbar.

Also könntet ihr einen Antrag beim Jobcenter auf eine Erstausstattung stellen,wenn ihr mit eurem Einkommen ansonsten euren Lebensunterhalt bestreiten könnt,es aber für die Erstausstattung nicht reicht.

Sollte der Antrag abgelehnt werden,würde ich auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen,käme dann evtl.auch auf den Ablehnungsgrund an.

Hallo...so einfach wie früher ist es nicht mehr staatliche Unterstützung zubekommen....bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind eure Eltern für euch verantwortlich....es sei denn es bestehen schwerwiegende Gründe um einen Auszug zu rechtfertigen...darüber wird der Jobcenter entscheiden...nachdem ihr dort vorgesprochen habt....also fragt einfach beim Jobcenter nach...probieren kann man es....es gibt ja auch noch Ausbildungsbeihilfe das könnt ihr auch am Amt erfragen....Lg blümche

Gerberecht  16.08.2014, 08:57

Grundsätzlich gilt ein Zusammenziehen mit Freund, anders als eine Heirat, nicht als schwerwiegender Grund, aber daran gab es auch schon Zweifel. Man sollte mindestens bis zum Widerspruch gehen, wenn das JC ablehnt.

blumenFee47  16.08.2014, 10:21
@Gerberecht

Ich meinte als schwerwiegender Grund...Probleme mit den Eltern.....die das ausziehen erforderlich machen.....so ist nun mal die HartzIV regelung......Lg blümche

Gerberecht  16.08.2014, 11:46
@blumenFee47

Ich wollte die Liste auch nur erweitern :)

Infrage kommen auch: Eltern werfen Kind (Ü18) raus, Wohnung zu klein, Schwangerschaft, Kind, Zusammenzug mit Kindsvater/ -mutter u.ä.

blumenFee47  16.08.2014, 17:36
@Gerberecht

Achso....danke...Lg blümche

Erstmal sind Eure Eltern für Euch unterhaltspflichtig ...außerdem habt ihr ein eigenes Einkommen ....

Als Azubis könnt ihr mögicherweise einen Antrag auf BAB bei der Agentur für Arbeit stellen ...

wer dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, hat aber keinen Anspruch auf Alg2 - die Erstaustattung fällt also aus

oder besser ihr müsst sie Euch selber zusammensparen oder auch mal für den Anfang etwas Gebrauchtes von Oma, Tanten und Verwandten nehmen ...

Erstausstattung ist eine Leistung, die man beim Jobcenter beantragen kann. Dies dient z.B. dazu hilfsbedürftige Jugendliche oder junge Erwachsene, die für ihre Ausbildung von zu Hause ausziehen müssen, zu unterstützen.

Dies kann in Geldform sein oder auch in Gutscheinen, um sich aus einem Sozialkaufhaus gebrauchte Möbel holen zu dürfen.

Wenn Du bzw. Deine Familie bisher keine staatlichen Hilfen von Jobcenter bekommen habt, dann wirst Du auch keinen Anspruch auf Hilfe bei der Erstausstattung haben.