Anspruch auf Kindergeld nach abgebrochenem Studium?
Ich habe Ende 2020 mein Studium abgebrochen und wollte eine Ausbildung als Koch anfangen. Kurz nach meinem Probetag dort hat das Restaurant allerdings wegen Corona geschlossen und das war's dann mit meiner Ausbildung. (es ist auch ein etwas teureres Restaurant was kein 'To Go' anbietet) Ich (bzw. mein Vater) habe allerdings bis jetzt noch Kindergeld bekommen. Nun will die Arbeitsagentur jedoch über 800€ zurück. (ich nehme an für die 4 Monate nach meinem Studium). Allerdings habe ich mich ja um einen Ausbildungsplatz bemüht und 21 war ich auch noch nicht. Denkt ihr das reicht denen als Grund oder muss ich denen jetzt das Geld zurück zahlen? Im Nachhinein arbeitssuchend Melden hilft wahrscheinlich auch nichts oder?
Danke!
Wie alt bzw. jung bist du denn?
seid kurzem 21, in dem Zeitraum um den es geht war ich allerdings noch 20.
4 Antworten
seit kurzem 21, in dem Zeitraum um den es geht war ich allerdings noch 20...
Trotzdem solltest du dich als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung melden für zukünftige Kindergeldansprüche - bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es nämlich Einschränkungen für den Kindergeldanspruch im Alter und im Verdienst:
4.1 Arbeitssuchende Kinder
Wenn ein über 18 Jahre altes Kind in keinem ►Beschäftigungsverhältnis steht, wird das Kindergeld bis zur ►Vollendung des 21.Lebensjahres weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass das Kind als arbeitssuchend bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der ►Europäischen Union sowie des ►Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz gemeldet ist.Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn das Kind nur Arbeitslosengeld II bezieht.
Übt das als arbeitssuchend gemeldete Kind eine ►geringfügige Tätigkeit aus, kann das Kindergeld weitergezahlt werden.
Ende 20 20 ist noch keinen Monat vorbei.
Du hast dich wahrscheinlich im September exmatrikuliert.
Ich würde auf jeden Fall mit der Kindergeldkasse lange verhandeln, weil du dich ja intensiv um eine Ausbildung gekümmert hast..
Du solltest dich als "Ausbildungssuchend" bei der Berufsberatung melden:
Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es nämlich Einschränkungen im Alter - bis längstens zum 21. Lj. - und beim Verdienst - max. 450-Euro-Minijob!!!
Siehe hierzu Seite 14 u. 15!
Du kannst suchen und Kindergeld erhalten, aber nur wenn du das hinreichend beweisen kannst. Offensichtlich haben deine Eltern sich nach dem Abbruch der Ausbildung nicht mehr bei der Kindergeldkasse gemeldet. Dann muss das Kindergeld natürlich zurück gezahlt werden. Schweigen und Nichtstun hat noch nie funktioniert. Wenn deine Eltern weiterhin Kindergeld haben wollen, müssen sie das beantragen und deine Bewerbungen um eine Ausbildungsstelle einreichen
...oder der Fragesteller meldet sich ganz einfach als "Ausbildungssuchend" bei seiner Berufsberatung - ist am wenigsten aufwändig ;-))
Das Kind wird offiziell als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt, und zwar bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder bei einem anderen Leistungsträger, der für Arbeitslosengeld II zuständig ist (zum Beispiel bei einem Jobcenter).
(siehe meine Antwort hierzu!)