Angst vor Hausdurchsuchung?

4 Antworten

Nein, dafür braucht es einen guten Grund und einen Durchsuchungsbefehl den ein Richter genehmigen muss.

Wenn es keinen guten Grund dafür gibt wird sowas nicht passieren.

mitchelli 
Fragesteller
 18.05.2017, 22:21

Also nur ein Anruf wird sowas nicht auslösen?

Zeitmeister57  18.05.2017, 22:26
@mitchelli

Nein, ein Anruf löst das nicht aus. Lies mal meine Antwort....

Und "Durchsuchungsbefehle" gibt es natürlich nicht, sondern Durchsuchungsanordnungen durch Ermittlungsrichter.

olfinger  18.05.2017, 22:28
@mitchelli

Nein, es muss schon ein gravierender Grund sein damit die Polizei anrückt.

Wenn dein Nachbar die Polizei anruft und mitteilt ihr hättet ein Waffenarsenal und Sprengstoff zuhause ist das für die Polizei kein Grund sofort mit einer Hundertschaft, GSG9 und sonstigen Einsatzkräften anzurücken. Wenn dein Nachbar allerdings überzeugende Beweise vorlegen kann wird sich die Polizei das genauer ansehen und wenn die ebenfalls der Meinung sind das dort etwas sein kann wird eine Durchsuchung möglich.

Dein Nachbar kann z.B. auch Anrufen und sagen er würde schreie aus dem Haus hören, dann wird die Polizei vorbeischauen und sich erkundigen was dort los ist. Das ist dann allerdings keine Durchsuchung wie man es kennt sondern nur eine Überprüfung ob da etwas im argen ist.

Eine Hausdurchsuchung braucht einen triftigen Grund und muss von einem Richter genehmigt werden. Eine solche Durchsuchung kann hohe Strafen für die Justiz die Folge haben, das versucht man zu verhindern. Niemand lässt einfach so gerne die Polizei ins Haus und lässt sie alles auf den Kopf stellen. So ziemlich jeder Anwalt dürfte sich über einen solchen Fall freuen.

Zudem kann dein Nachbar zu empfindlichen Strafen verdonnert werden wenn er falsche Angaben macht.

Nein eine Hausdurchsuchung ist ein ganz entscheidender Eingriff in die Grundrechte nach Art. 13 des Grundgesetz.

Nur weil da ein Nachbar irgendwas vermutet wird kein Richter einen Durchsuchungsbeschluß erlassen.

Hausdurchsuchung bedeutet ja auch nicht automatisch das plötzlich das SEK vor der Tür steht. Es gibt sogar Hausdurchsuchungen die angekündigt werden. Selbst schon erlebt, mit natürlich negativem Ausgang, weil es gab nichts zu finden.

Nein. Die Polizei ist nicht blöd. Wenn jemand falsche Tatsachen behauptet, dann ermitteln die gegen den und machen bei dem eine Hausdurchsuchung.

Der Nachbar macht sich strafbar, wenn er falsche Behauptungen aufstellt.

Außerdem brauchst du vor der Polizei keine Angst zu haben.

Was ist eine Wohnungsdurchsuchung?

Erfasst ist in § 103 StPO ausdrücklich nur die Durchsuchung von Räumlichkeiten. Weitere Voraussetzung ist aber, dass konkrete Tatsachen (d.h. anders als bei der Durchsuchung des Verdächtigen nicht nur bloße Vermutungen) vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung des Beschuldigten oder des gesuchten Gegenstandes in den Räumlichkeiten der betreffenden Person führt. Die bloße „Aussicht", beweisrelevantes Material zu finden, genügt also nicht. Die nächtliche Wohnungsdurchsuchung ist nur unter den Voraussetzungen des § 104 StPO gestattet: bei Verfolgung auf frischer Tat, bei Gefahr in Verzug oder wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen
handelt.

Den kompletten Text kannst Du hier nachlesen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/hausdurchsuchung-rechtliche-voraussetzungen-grenzen_040220.html