Ab welcher Uhrzeit, ist eine Hausdurchsuchung zulässig?

19 Antworten

Die kann bei Gefahr im Verzug zu jeder Tag- und Nachtzeit gemacht werden. Ansonsten werden oft Zeiten gewählt wo man die Bewohner zuhause vermutet um den Schaden und die Umstände gering zu halten (Türöffnen oder Bewohner von der Arbeit wegholen usw.) Meistens sind die "normalen" Durchsuchungen zwischen 7 und 10 Uhr morgens.

das kommt darauf an: wenn keine gefahr im verzuge vorliegt (verdunkelungsgefahr oder fluchtgefahr oder so), dann gilt der folgende link:

§ 104

(1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.

(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.

(3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.

bei gefahr im verzuge, verfolgung auf frischer tat oder wiederergreifung eines entwichenen gefangenen geht das zu jeder tages- und nachtzeit.

Zu jeder Uhrzeit - je früher, desto besser. In der Regel beginnen derartige Maßnahmen in den frühen Morgenstunden, um die Möglichkeit einer Beweisvernichtung zu minimieren.

Dafür gibt es im Grunde keine Vorschrift. Bei Gefahr im Verzuge jederzeit. Ansonsten werden die beteiligten Behörden immer einen Zeitpunkt wählen wenn sie ausreichend Personal zur Verfügung haben.

Da kann man immer mit rechnen. Bei Tag und auch Nacht.