An wen kann man sich wenden wenn man Probleme mit seiner Wohnung/Vermieter hat?

7 Antworten

Ich finde eine Staffelmiete ist also nicht angebracht wenn man das Haus nicht entsprechend instand hält.

Du hast selbst den Mietvertrag mit dieser Staffel geschlossen. Es war Dir von Anfang an klar, dass die Miete so steigen wird, wie es im Vertrag steht.

Du hast die Wohnung so gemietet, wie Du sie besichtigt hast, also mit alten Fenstern. Ich glaube nicht, dass ihr schriftlich vereinbart habt, dass der Vermieter innerhalb von x Monaten oder Jahren die Fenster austauschen muss, andernfalls die Staffel nicht angewandt wird. Du hast Dich also erst einmal selbst in diese Situation gebracht, aus der Du jederzeit durch Kündigung aussteigen kannst.

Hat die Wohnung Mängel und Fenster, die nicht mehr wirklich dicht schließen, können ein Mangel sein, wenn sich der Zustand seit Einzug verschlechtert hat, kannst die Miete mindern und somit die Staffel umgehen. Aber Achtung: Waren die Fenster schon beim Einzug so, hast Du keine Chance. Aber vielleicht gibt es noch andere Mängel. Dann gehe so vor:

Mangel schriftlich melden mit nachweisbarem Zugang und Miete entsprechend mindern. Ist der Mangel beseitigt, zahlst Du wieder normale Miete. Aber hier mit sehr viel Bedacht vorgehen.

.....und ihm sage dass ich ausziehe wenn die Miete nicht geändert wird.

Das wird Deinen Vermieter im Hinblick auf das für Mieter häufig sehr begrenzte Wohnungsangebot wohl kaum stören.

Und eine rechnerische Mieterhöhung von ca. 2.6 % jährlich ist durchaus moderat:

https://www.test.de/Mieterhoehung-Was-geht-und-was-nicht-geht-4489493-0/

Maximal darf die Miete inner­halb von drei Jahren um 20 Prozent steigen.
Anders ausgedrückt: Inner­halb von nur gut elf Jahren kann sich die
Miete verdoppeln. Mehrere Miet­erhöhungen nach­einander wirken nämlich
wie Zins und Zinseszins.

Bezüglich der Mängel kannst Du i.d.R. allerdings durchaus Beseitigung fordern.

http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-mietrecht-undichte-fenster-im-altbau-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160617-99-353053

Übrigens im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung durch einen potentiellen Nachmieter darfst Du die Wohnung nicht "schlechtreden" . Auf eine Frage wie hoch Deine monatlichen Heizkosten sind, kannst Du allerdings ehrlich antworten.

Wie ist die Staffelmiete konkret vereinbart? Was steht dazu im Mietvertrag? U. U. ist die Staffelung unwirksam wenn die formellen Vorgaben nicht eingehalten werden.

Miete, besser gesagt Kaltmiete, hat nichts mit evtl. Mängeln zu tun.

Bestehen Mängel die nicht unerheblich sind darfst Du die Gesamt-Miete angemessen mindern.

Es gibt einen Mietspiegel an dem Du Dich orientieren kannst.