Alte Scheune gekauft, Boot steht drin von einem dritten Besitzer der es nicht abholt, wen gehört das Boot jetzt ?

3 Antworten

Den Eigentümer auffordern das abzuholen mit Fristsetzung und danach beseitigen im Wege der Selbsthilfe ohne Auftrag, da verbotene Eigenmacht bzw. eine Besitzstörung vorliegt, auf Kosten des Eigentümers.

Dann setz ihm per Einschreiben mit Rückschein eine letzte Frist von 4 Wochen und gib ihm klipp und klar zu verstehen, dass du nicht gewillt bist, fremdes Eigentum zu pflegen. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist, würde ich zum Ordnungsamt gehen ( oder auch gleich)und mich schlau machen, notfalls zur Polizei und ihn wegen widerrechtlicher Besetzung deines Schuppens anzeigen.

Hat der Eigentümer sich überhaupt schon mal gemeldet? Hast du eine Telefonnummer etc.? Zahlt er in irgendeiner Form Miete für den Stellplatz?

Der reguläre Weg ist es dem Eigentümer eine Frist zu setzen, bis zu der er das Boot abholen muss. Verstreicht die Frist geht es dennoch nicht in dein Eigentum über. Du hast die Möglichkeit es ihm "vor die Tür" zu stellen bzw. durch ein Transportunternehmen stellen zu lassen und die Kosten hierfür ihm gegenüber gelten zu machen. Je nach Zustand und Aufwand besteht auch die Möglichkeit das Boot auf seine Kosten verschrotten zu lassen. Verkaufen oder selbst nutzen darfst du das Boot nicht. Es sei denn der bisherige Eigentümer überlässt es dir. Das würde ich mir dann schriftlich geben lassen.