Wer ist der Eigentümer eines Pferdes?

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Wann ist man der EIGENTÜMER eines Pferdes?

Dann, wenn es einem wirksam übereignet wurde, § 929ff BGB.

Wenn man das Pferd hat und für es zahlt?

Wenn man das Pferd "hat", ist man Besitzer. Wenn man dafür zahlt, dann sagt das über Eigentums- oder Besitzverhältnisse überhaupt nichts aus.

Und wo ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer in diesem Fall?

Der gleiche Unterschied, wie in jedem anderen Fall.

Besitzer ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft, getragen von einem Sachherrschaftswillen innehat.

Eigentümer ist, wer nach Belieben mit einer Sache verfahren kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.

Ich hab mich abgesichert: In meinem Vertrag steht, dass es mir gehört, sobald ich den Kaufpreis voll bezahlt habe.

Das dürfte streng genommen eigentlich nur ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt sein.

Freyka 
Fragesteller
 23.06.2013, 23:13

Das dürfte streng genommen eigentlich nur ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt sein.

Wieso? Und wann bin ich dann Besitzer? Muss ich dann in den Vertrag schreiben, dass das "Eigentum mit der Zahlung des Kaufpreises" überschrieben wird?

jurafragen  23.06.2013, 23:17
@Freyka

Und wann bin ich dann Besitzer?

Das hängt davon ab, ob man sich hinsichtlich des Eigentumsübergangs wirklich geeinigt hat. Kaufvertrag und "Eigentumsübertragungsvertrag" sind getrennt zu betrachten.

Da aber die Sache ohnehin übergeben wurde und sich aus dem Vertrag die Pflicht zur Übereignung ergibt, ist hier nicht mit Problemen zu rechnen.

Der Eigentümer ist derjenige, der das Pferd gekauft hat.

Besitzer ist immer grad der, der darauf sitzt. Oder der, bei dem es im Stall steht.

casyo  23.06.2013, 23:08

Das stimmt leider nicht. Es gibt zum Beispiel auch die Variante der Vertretung. Dabei kauft jemand eine Sache für jemand anderes. Allerdings ist der Vertreter nicht der Eigentümer. Im Zweifel ist noch nicht einmal der Besitzer.

jurafragen  23.06.2013, 23:14
@casyo

Noch dazu geht das Eigentum durch bloßes schließen eines Kaufvertrages auch nicht über.

eigentümer ist, wer die papiere hat.

ist wie beim auto.

handschlag gilt als verbindlich beim kauf.

der verkäufer steht in der pflicht, die papiere innerhalb einer angemessenen frist (in der regel bei übergabe des geldes) die papiere auszuhändigen.

Zu Geburt ist der Eigentümer der gebärenden Stute auch der Eigentümer des Fohlens, wenn vertraglich mit dem Eigentümer des zeugenden Hengstes nichts anderes vereinbart wurde. (§ 953 BGB).

Das Eigentum wird nach § 929 BGB übertragen: http://dejure.org/gesetze/BGB/929.html

Der Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaft über das Pferd ausübt. also zum Beispiel der Reiter während eines Ritts oder der Stallbesitzer, in dessen Stall das Pferd steht. Ob dieser auch Eigentümer des Pferdes ist, ist dabei unerheblich.

Man erwirbt Eigentum in dem man sich mit dem alten Eigentümer über den Eigentumsübergang einigt. Kann man den Kaufpreis nicht sofort komplett bezahlen,geschieht dies meist unter der Bedingung des Eigentumsvorbehalts. Eigentümer ist derjenige der rechtlich halt das Eigentum hat. Besitzer ist derjenige der mit der Sache so verfahren kann wir gerne möchte. Wer das Tier also nur pflegt ist auf jeden Fall Besitzer, aber nicht zwangsläufig auch der Eigentümer.

Freyka 
Fragesteller
 23.06.2013, 23:08

Super, vielen Dank :)