Alleinstehender, mittelloser Bruder liegt im Sterben; wer zahlt Bestattungskosten?

8 Antworten

Natürlich ist die Schwester zur Zahlung der Beerdigung verpflichtet. In wie weit das Sozialamt aka JobCenter allerdings bei der Beerdigung die Sparfreibeträge berücksichtigt, die ein H4-Empfänger haben DÜRFTE, ist mir nicht bekannt.

Zur Not: Antrag stellen => Widerspruch einlegen => Eilklage aufgrund Dringlichkeit einlegen

Es hört sich vielleicht etwas herzlos an, aber warum muß eine teure Beerdigung sein? Eine einfachste Feuerbestattung, ein Urnenplatz im Friedwald kostet wirklich nicht viel, ist ausreichend, zweckmäßig. Von einer Staatsbegräbniss-gleiche Beerdigung hat niemand etwas, außer dem Bestatter. Der Toter wird nicht auferstehen, die Familie hat nur Kosten, am Ende wird niemand da sein, um den Grab zu pflegen, da muß evtl. noch eine Gärtnerei, Floristikunternehmen ran... Nenenene, das ist uns zuviel Gedöns, das haben wir einfach gelöst. Der erster der ging, bekam einfachste Feuerbestattung und Friedwald, alle haben was davon, vor allem, wenn wir durch den Wald streifen. Und zum Gedenken an den Heimgegangenen brauchen wir auch kein Mausoleum, die Liebe, die er in unseren Herzen hinterlassen hat, der würdigender Gedanke reichen vollkommen aus. Vielleicht stimmt deine Schwiegermutter auch zu? 15000 reichen dann für alle 3 Bestattungen.

waldmann59  11.10.2010, 22:21

die müsste schön blöd sein, spart sich das vom mund ab was der bruder versoffen hat, also das geld gehört wohl ihr, und wenn sie dafür in einen goldenen sarg will

Noergelix  11.10.2010, 22:36
@waldmann59

Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Mir ging es nur um den absolut unnötigen Aufwand, was oft mit Tradition und Gedöns gerechtfertigt wird.

Eine Sache noch: Die Verpflichtung wer die Bestattungskosten zu tragen hat geht nach Verwandschaftsgrad: Wenn der Bruder also Kinder hat, egal ob die auffindbar sind oder nicht, wären DIE dran. Denn Geschwister sind 2. Grad!

Somit sind die erstmal verpflichtet. Dann können die Geschwister aber einen Antrag zu Übernahme der Kosten beim Sozialamt stellen, und das prüft dann den Antrag.

Also zum Verständnis: Das Sozialamt käme erst durch den Antrag ins Boot, denn die Prüfung wer den Bruder bestatten muss übernimmt die Ordnungsbehörde und die haben mit "sozial" erstmal nix zu tun.

NegierigEr  15.11.2012, 00:01

Die Frage, wer zur Bestattung verpflichtet ist, ergibt sich aus dem entsprechenden Landesrecht, man müsste also wissen, in welchem Bundesland der Bruder wohnt.

Zur Zahlung verpflichtet wäre zunächst der Erbe. Gibt es nichts zu Erben, dann kann es sich durchaus anbieten, einen entsprechenden Antrag nach dem SGB 12 beim Sozialamt des letzten Wohnsitzes zu stellen, der dann geprüft wird. Es wäre dann darzulegen, warum die Kostentragung durch den Bestattungspflichtigen unzumutbar ist.

Ein würdiges Begräbnis ist für 800 bis 1.500 Euro zu haben, auf viele Extras wie Blumengebinde, Redner, Schmuckurnen etc. kann man getrost verzichten, eine anonyme Bestattung würde auch Folgekosten sparen.

Als Schwester muss sie das nicht. Erben wären Kinder oder Eltern, wenn nicht vorhanden, die Schwester. Die kann aber das Erbe ausschlagen.

doka12  11.10.2010, 22:07

setzen 6

mineralixx  11.10.2010, 22:20
@doka12

Dann schreib´s doch besser!

derbas  14.12.2012, 19:48
@mineralixx

Nur um das mal klarzustellen, Mineralix und Waldmann, es geht hier um Bestattungskosten und nicht um das Erbe. Bestattungspflicht und Erbe sind zwei Paar Schuhe. Bestattungspflichtig sind 1. Kinder und 2. Eltern, Geschwister und andere direkte Verwandte. Es ist nicht davon abhängig ob es etwas zu erben gibt oder ob das Erbe evtl. ausgeschlagen wurde, eine Bestattungspflicht besteht weiterhin.

Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten nur dann, wenn der Verstorbene keine Erben oder Angehörige hinterlässt, die diese Kosten übernehmen könnten. Das Sozialamt übernimmt allerdings nur die allernotwendigsten erforderlichen Rechnungen für eine schlichte Bestattung des Verstorbenen. Bestattungskosten Sozialamt – die Voraussetzungen

Vor einer Übernahme der Bestattungskosten muss klar sein dass:

  • Es einen Erben nicht gibt

    möglich wäre auch

  • Die Erbschaft wurde abgelehnt (Erbausschlagung)

    möglich wäre auch

  • dass Angehörige die eine Bestattungsverpflichtung haben nicht in der Lage sind diese Pflicht zu erfüllen dann ist die Kostentragung nicht zumutbar

    zusätzlich

  • Dürfte dieser Personenkreis die nach den §§ 85 ff. SGB XII zulässigen Einkommensgrenzen keinesfalls überschreiten

Bestattungskosten Sozialamt – die Frage nach der Zumutbarkeit

Diese Prüfung einer Zumutbarkeit zur Kostentragung eines Angehörigen nimmt das Sozialamt nach seinem Ermessen vor. Kommt das Sozialamt zum Schluss dass eine Übernahme der Bestattungskosten weder für die in Frage kommenden Erben und weiteren Bestattungsverpflichteten nicht zumutbar ist besteht aufgrund dieser Feststellung ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch begründet anschließend die Tragung der Bestattungskosten durch das Sozialamt.

quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Bestattungskosten-Sozialamt.html

Gruß docimod