Hallo! Muss der Bezugsberechtigte einer LV die Bestattung bezahlen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (zumal eine LV auch nicht zum Erbe zählt). Die Verwandten zahlen in dem Fall wohl gleichrangig. Und die Trauerblümsche zahlen die Besteller natürlich selbst.

Ich denke wenn dein Mann ihre Lebensversicherung ausgezahlt bekommt sollte er den Anstand haben die Beerdigungskosten zu tragen, ob er rechtlich dazu verpflichtet ist weiß ich nicht, aber moralisch würde ich es schon so sehen... Ich finde es immer wieder traurig wenn nach dem Tod eines Angehörigen ständig über Geld gesprochen wird. Natürlich zahlt sich eine Beerdigung nicht von selbst, aber wenn man doch nun schon Geld gechenkt/vererbt bekommt von der Verstorbenen, dann kann man ihr, von ihrer eigenen Lebensversicherung, jawohl mal eine angemessene Beerdigung bezahlen...

Kayahi  17.11.2010, 07:37

Ich hab mich nochmal schlau gemacht. Die Kosten der Beerdigung werden vorrangig aus dem Vermögen der Verstorbenen gedeckt. Hierzu gehört auch die Lebensversicherung. Dein Mann bekäme also anschließend den Betrag ausgezahlt der übrig bleibt. Ich hoffe sehr für deinen Mann dass er sich ein bisschen Respekt seiner Schwester gegenüber bewahrt und ihr eine möglichst passende Beerdigung gönnt, auch wenn er dann keinen Penni mehr aus der Lebensversicherung bekäme...

Kerstin39 
Fragesteller
 17.11.2010, 08:32
@Kayahi

Hallo-danke für deine Antworten.Hört sich meine Frage so an,als wollten wir nicht zahlen?Uns geht es einzig und allein ums Prinzip.Wir haben nichts in Auftrag gegeben,konnten keinerlei Entscheidungen mit treffen,sollen die Trauerblumen der anderen zahlen(unsere eigenen haben wir gleich Bar bezahlt)und die Zeitungsannonce für knapp 100,-Euro-die ich umsonst bekommen hätte.Und dann ist da noch ne größere Sache,mit einem Kredit den die Verstorbene im letzten Jahr noch aufgenommen hat,wo mein Mann sein Bruder die Finger mit im Spiel hatte und nun fein raus ist und nichts mehr an meine Schwägerin zahlen muss.

Kayahi  17.11.2010, 09:12
@Kerstin39

Für mich klang es ehrlich gesagt so, ja. Wenn dem nicht so ist tut es mir leid euch zu Unrecht beschuldigt zu haben. Die Blumen muss jeder selbst zahlen und wenn das Vermögen deiner Schwägerin nicht ausreichen würde, müssten die nächsten Verwandten die Kosten gemeinsam tragen. Das mit der Zeitungsannonce ist blöd, aber nicht mehr zu ändern, ebenso wie der Kredit von dem dein Schwager profitiert. Wenn es nichts Schriftliches dazu gibt werden die "Schulden" wohl auf alle Erbberechtigten verteilt.

Kerstin39 
Fragesteller
 17.11.2010, 10:46
@Kayahi

was schriftliches dazu gibt es schon,das will er uns aber nicht zeigen ??!!Und was ist mit dem Lebensgefährte von ihr--den gibts ja auch noch?11 Jahre haben sie zus.gelebt,und jetzt sagt er-es geht ihn nichts an!Frechheit oder?

gargamel111  17.11.2010, 11:43
@Kayahi

@kayahi: Die Lebensversicherung, die jemand zugunsten eines Dritten abgeschlossen hat, zählte bisher nicht zum Vermögen des Abschließers. Hat sich da etwas geändert?

Kayahi  17.11.2010, 12:41
@gargamel111

@Gargamel Ich habe es so verstanden dass der Gatte der Fragestellerin, seit dem Tod seiner Schwester, lediglich verfügungsberechtigt ist, dies bedeutet meines Wissens nach nicht gleich dass die Lebensversicherung zu seinen Gunsten abgeschlossen worden ist. Bei Verstorbenen deren Angehörige nicht vorhanden oder nicht auffindbar sind, wird jedenfalls das Geld aus Lebensversicherungen benutzt um die Bestattungskosten zu begleichen, wenn eine solche vorhanden ist. Daher bin ich davon ausgegangen dass es in diesem Fall auch so sei. Wenn ich mich da täusche tut es mir leid.

Kayahi  17.11.2010, 12:45
@Kerstin39

@Kerstin Der Lebensgefährte sollte sich in Grund und Boden schämen wenn er tatsächlich der Meinung ist dass ihn die Bestattung seiner verstorbenen Partenerin nichts anginge. Wie das Ganze rechtlich geregelt ist weiß ich allerdings nicht. Es ist gut möglich dass man erst mit Verlobung oder Eheschließung für die Bestattung des Partners im Todesfall verantwortlich ist. Was das angeht lässt du dich am besten mal von einem Juristen beraten... Ebenso bei dem unterschlagenen Schriftstück zu dem Kredit. Ich bin sicher dass dieses relevant und damit offenzulegen ist, vorallem wenn ihr sonst zu Unrecht belastet würdet.

Kerstin39 
Fragesteller
 17.11.2010, 13:59
@Kayahi

Er ist nicht verfügungsberechtigt,sondern Bezugsberechtigt.Laut Aussage der Versicherung,steht Bezugsrecht vor Erbrecht.

Der Vater und die beiden Brüder müssen gemeinsam für die Kosten aufkommen, wenn das Vermögen der Verstorbenen dafür nicht ausreicht. Als Vermögen wird wohl auch die Lebensversicherung betrachtet. Wenn die Lebensversicherung also die Kosten decken kann, "muss" dein Mann dafür bezahlen (was aber selbstverständlich sein sollte!)

Vom moralischen Standpunkt aus gesehen würde ich sagen: Ja, der LV-Begünstigte sollte zahlen, er bekommt wahrscheinlich auch einen Batzen Geld. Vom gesetzlichen Standpunkt: Fragt einen Bestatter, Rechtsanwalt oder sonstige, die genau wissen, wie geltende Gesetze ausgelegt werden müssen, was die Bestattungspflicht angeht.

Ein Bezugsberechtigter ist nicht automatisch ein Erbberechtigter - und auch ein solcher ist nicht automatisch zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet! Also: nein!

Michel76  16.11.2010, 08:20

Das hat nichts mit dem Erbe zu tun. Selbst wenn die Verwandtschaft das Erbe ausschlägt, müssen sie für die Bestattungskosten aufkommen.