ALG1 Bestandsschutz?

3 Antworten

Klingt ja fast nach Saisonarbeit.... wenn Du immer pünktlich über den Winter entlassen und im Frühjahr wieder eingestellt wirst.

Du hast ja zu kurz gearbeitet und neuen Anspruch auf ALG1 erworben zu haben. Daher ist es korrekt, dass Du keine neue Berechnung erhälst sondern quasi Deinen Restanspruch weiter verbrauchen kannst.

denise011 
Fragesteller
 29.11.2016, 22:54

Also wird es vermutlich nicht's bringen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen um auf neuberechnung zu hoffen? 

Gerneso  30.11.2016, 05:50
@denise011

Sag ich doch! Du hast ja noch kein Jahr in dem neuen Job gearbeitet und kannst jetzt nur den Restanspruch von der letzten Berechnung erhalten.

Für eine Neuberechnung des ALG 1 muss vorher durchgehend mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen haben!

 

isomatte  29.11.2016, 13:10

Nicht korrekt,innerhalb von 2 Jahren !

Topotec  29.11.2016, 13:23
@isomatte

Ja, richtig, danke!

Du hast dir noch keinen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeit ) erworben,dazu hättest du dann innerhalb von 2 Jahren wieder min. 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen müssen !

Deshalb bekommst du nur den restlichen Anspruch.