ALG I und Einkünfte aus Selbständigkeit?
Wenn jemand Arbeitslos wird und bereits seit 2012 Nebeneinkünfte aus einer selbständigen Nebentätigkeit (Autor, zweimal jährlich Gewinnausschüttung, unregelmäßige Arbeitszeiten, sich ändernde Gewinne) bezieht:
- inwieweit darf er die selbständige Neben-Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit weiter ausüben?
- wird das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit vom ALG I abgezogen?
- wenn noch Honorare aus dem Vorjahr ausgezahlt werden (es wird immer halbjährlich abgerechnet, im März ist also mit dem Honorar aus dem 2. Halbjahr 2016 zu rechnen) wie wird mit diesen verfahren?
- Die Arbeitslosigkeit den tritt recht unerwartet zum 1. Feburar dieses Jahres ein
- Die Nebentätigkeit war bisher nicht gemeldet, da die Gewinne nicht die zulässige Grenze überschritten haben. Ein Autorenvertrag liegt allerdings vor.
- Das Anstellungsverhältnis im Hauptverdienst lief über 16 Monate.
Herzlichen Dank für Erfahrungsberichte und Hilfe
5 Antworten
In diesem Fall wird ein erhöhter Freibetrag geprüft, da die Nebenbeschäftigung bereits seit 2012 besteht - Paragraph 155 Abs.2 SGB III, privilegiertes Nebeneinkommen. Der Freibetrag würde sich dann zusammen setzen aus den 165€ aus Abs. 1 zzgl. dem Durchschnitt des in den letzten 12 Monaten vor Anspruchsbeginn erzielten Nebeneinkommens (mind.jedoch 165€). Die Nebentätigkeit kann auch während des AlgI -Bezuges weiter ausgeübt werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt. Bei der Anrechnung ist es unerheblich wann das Nebeneinkommen ausgezahlt wird. Angerechnet wird in dem Monat in dem es erwirtschaftet wurde.
Gerne !
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Nur soviel: Solltest Du in den nächsten 5 Monaten deines Leistungsbezuges aus ALG I keinen neuen Job finden macht Dir Gedanken über den "Gründungszuschuss". LG
ALGI würde meines Erachtens nicht greifen sondern Hartz IV.
Unsinn! Wenn er bis jetzt normal gearbeitet hat, gibt es erst mal das ALG I als Versicherungsleistung
Ja, bisher hat er ganz normal gearbeitet. Es geht im Moment tatsächlich nur darum, was mit den -schon seit langem bestehenden und unregelmäßigen- Einkünften aus der Selbständigen Arbeit die nebenher lief, passiert.
von daher meines Erachtens, da muss man nichts drunterpinnen...
Ich weiß nicht was normal gearbeitet heißt, das gibt es nicht.
Wurde eingezahlt in die Arbeitslosenversicherung etc. oder nicht über die angebliche Haupttätigkeit Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit wird nichts gesagt
sorry, "normal" heißt in diesem Fall: die Person war/ist angestellt mit Arbeitsvertrag und hat natürlich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Habe diesen wichtigen Hauptfaktor vergessen.
Warum sollte jemand, der seinen Job verliert direkt ALG2 bekommen?
Da dieserjenige nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dieser war ja selbstständig. Die Arbeitslosigkeit tritt wohl ein, der Ausgangsjob war aber die Selbstständigkeit.
Ich hatte auch nicht geschrieben, dass es so sein muss, das war die Überlegung hierzu.
Die Nebentätigkeit war selbstständig, der Hauptjob offensichtlich nicht.
Die Selbstständigkeit ist/war nur eine Nebentätigkeit. Die Hauptbeschäftigung wird wohl vp in der Alo-V gewesen sein.
Zu dem Hauptjob wurde im Text nichts gesagt, es kann sein, muss aber nicht...
Wenn dieser User daraufhin sich selbst gemeldet und das klar gestellt hätte, dann könnte man daraufhin auch eingehen...
Oder ist gunther02 oder Rheinflip = linabina969
Wäre meine Frage, wenn man gleich mit Angriff um die Ecke kommt, müsst euch ganz schön bedrängt fühlen
Gunther02 ist Fakeprofil und gehört zu User, na... BINGO!
liebe SindbadkaroL: ich habe mich wohl wirklich unklar in der Fragestellung ausgedrückt, das tut mir leid (und ich werde es natürlich in der Frage oben korrigieren). Keinesfalls wollte ich jemanden einen Vorwurf machen und in meinem obigen Kommentar wollte ich nur die Verhältnisse klarstellen.
Und nein, ich bin nur linabina969 :-)
Das muss nicht leid tun, Dinge passieren
Du hättest ja deine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit im Fragebogen anzugeben,
in diesem Fragebogen werden auch die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angegeben.
Da man wohl zur Auskunft verpflichtet ist und die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angeben sollte bzw. muss.
So sollten wohl Veränderungen angezeigt werden, je nach dem kann es sein, und dir in welchem Monat was auch immer an Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zu fließt, dass man hierzu
die erforderlichen Belege nachreichen muss.
In wie weit davon, dass AlG I betroffen sein könnte, das weiß ich nicht und je nach ALGI Dauer kann es sein, dass im Rahmen des dann bevorstehenden Hartz Iv (aufgrund von längerer Arbeitslosigkeit) andere Dinge gelten...
Nachdem in der Frage von Nebenverdienst und "Anstellungsverhältnis im Hauptverdienst" die Rede war, habe ich das so ausgelegt, dass er eine normale Beschäftigung ausgeübt hat, die dann auch in aller Regel versicherungspflichtig war. So weit hergeholt war das jetzt nicht, finde ich.
Und warum sollte ich ein Fake sein?
Es gibt eine zeitliche Obergrenze pro Woche sowie einen Freibetrag für deinen Verdienst pro Monat. Ich meine es wären 15 Wochenstunden und um die 160 euro im Monat (bin mir da aber nicht ganz sicher).
Du musst dem Amt jeden Monat eine Aufstellung über deinen Verdienst aus der Nebentätigkeit schicken. Dieser wird dann soweit ich weißi abzüglich des Freibetrags mit deinem ALG verrechnet.
Genaueres kann dir da aber dein Betreuer beim Amt sagen.
Jeder Mensch "darf" arbeiten, auch Nebentätigkeiten während der Arbeitslosigkeit. Im Infomaterial der AfA stehen die Zeitobergrenzen, du kannst das auch im Callcenter nachfragen.
Da Alg1 eine Versicherungsleistung ist, sind Nebeneinkünfte erstmal nicht grundsätzlich schädlich.
Dem ist zuzustimmen. Im Normalfall gelten eben disee Zeitgrenzen.
Genau nachzulesen ist das hier: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Nebenverdienst/index.htm
Die Arbeitslosigkeit tritt unerwartet zum 1. Feburar dieses Jahres ein
wenn du das heute am 04. janaur schon weisst, ist das nicht unerwartet.. du hast also genug zeit, dir was neues zu suchen, dich beim amt zu melden etc. pp.
Die betroffene Person ist ja schon längst dabei, sich einen neuen Haupt-Job zu suchen. Darum ging es in meiner Frage aber auch nicht.
Herzlichen Dank für die fundierte und verständliche Antwort! genau das wollte ich wissen! Gut auch,dass wir nun wissen, dass die kommende Auszahlung nicht angerechnet wird ...