ALG I Anhörung ( Sperrzeit )
Hallo Leute,
ich bin seit September 2013 arbeitslos gemeldet. Vor zwei Tagen also am 06.02.2014 habe ich ein schreiben vom Arbeitsamt bekommen ( Anhörung ) in dem drin steht, das mir am 28.10.2013 eine Beschäftigung bei der Firma XY angeboten wurde und ich mich da nicht vorgestellt oder beworben habe.
Ich schreibe hier mal den unteren text hier auf:
Das Stellenangebot war für Sie nach einem bisherigen Kenntnisstand zumutbar. Ich muss nun prüfen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist (§ 159 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III ). Um Überzahlungen zu vermeiden, habe ich die Zahlung vorläufig eingestellt (§ 331 SGB III).
Ich weiss jetzt nicht wie ich mich bei der Anhörung verhalten soll bzw. sagen soll ? Am 06.11.2013 hatte ich mich bei der Firma per e-Mail beworben und am 27.01.2014 zum zweiten mal per e-Mail beworben und anschließend eine Einladung bekommen zum Vorstellungsgespräch am 03.02.2014. Zu diesen Termin konnte ich nicht hinfahren da ich am gleichen Tag einen Maßnahmebeginn durch das Arbeitsamt hatte. Am 03.02.2014 habe ich noch eine e-Mail zu der Firma geschickt und um ein anderes Termin gebeten.
Meine Fragen jetzt :
Wie sehen Sie die Sache ? Würde ich eine Sperre bekommen ? Musste ich zu diesen Termin erscheinen ?
Ich bitte um ein Rat.
3 Antworten
Job geht vor Maßnahme; daher hättest du beim Maßnahmeträger Bescheid sagen müssen, dass du wegen eines Vorstellungsgesprächs später kommst, der Arbeitgeber hätte dir zudem sicher dein Erscheinen bestätigt.
Würde ich eine Sperre bekommen ?
Bei mir eher ja, aber ich bin nicht dein Vermittler ;)
Warte erstmal ab.
Schreib einfach, dass du am 03.02. deinen Maßnahmeantritt hattest und dass du davon ausgegangen bist, dass ein Nicht-Antritt sanktioniert werden kann und du daher lediglich um einen Vorstellungstermin gebeten hast, der nicht mit der Maßnahme kollidiert, und du keinesfalls den Job an sich abgelehnt hast.
Es sollte der Vermittlerin schwer fallen, daraus eine Sperrzeit zu generieren.
Naja ich würde das genauso schreiben, allerdings isses ziemlich dämlich, zu nem Vorstellungstermin nich hinzugehen,der hat einfach Vorrang...sowas hättest du vorher abklären können, kommt jetzt auf den Sachbearbeiter an,ob er /sie da einsehen hat...
Dass ein Vorstellungsgespräch wichtiger ist als der Maßnahme-Termin liegt doch auf der Hand...
Warum hast du nicht beim Träger der Maßnahme abgesagt?
habe ich denn gar keine chance keine sperre zu bekommen ? bin ehrlich gesagt seit gestern richtig nervous.... und wenn, weiss da vielleicht jemand wie lange und wieviel ??