3-Wochen Sperre beim Arbeitsamt wegen nicht Bewerbung
Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Mein Mann ist am 16.05.13 arbeitslos geworden. Er wurde recht schnell in eine Weiterbildung gesteckt, die am 18.06.13 angefangen hat. Dies umfasste Blockunterricht und auch Praktika. Letzte Woche hatte er die schriftliche Prüfung vor der IHK. Das Arbeitsamt hat ihn soweit in Ruhe gelassen, da er ja diese Weiterbildung machen sollte. Letzten Monat kam ein Stellenangebot vom Arbeitsamt. Hierauf hat er sich nicht beworben. 1. war er im Prüfungsstress und 2. das Stellenangebot bezog sich auf den Posten, den er ja noch gar nicht hat (Prüfung, Ergebnisse etc.). Gestern hatte er einen Termin beim Arbeitsamt und das Thema wurde angeschnitten. Er habe sich bei dieser Firma nicht beworben, daher droht ihm nun eine 3-wöchige Geldsperre... Wir haben das so begründet, wie ich oben aufgeführt habe. Erstmal Prüfung machen, dann bewerben. Zudem war es so, dass dieser Vermittlungsvorschlag auch an andere Teilnehmer der Weiterbildung geschickt wurden und einer der Teilnehmer verkündigte, dass die Stelle bereits vergeben sei und er eine Absage bekommen habe. Das war zwar kurz vor der Prüfung, aber da muss man dann ja auch nichts mehr schicken. Die nette Dame vom Arbeitsamt gab uns nun einen Anhörungsbogen mit. Der muss bis spätestens 29.05. wieder vorliegen. Wir sollen plausibel erklären, warum er sich nicht beworben hat. Die o.g. Erklärung lässt sie nicht gelten. Gibt es da eine Möglichkeit? Hat schonmal jemand dieses Problem gehabt??? Vor einem Jahr wurde von einem anderen Arbeitsvermittler gesagt (dieser ist versetzt worden), dass bis zur Prüfung keine Vermittlungsvorschläge kommen werden. Das haben wir leider nicht schriftlich.
4 Antworten
da wird es wenig möglichkeiten geben. diese sperre ist rechtens wenn sie in kraft tritt ihr mann hätte dieser bewerbung nachkommen müssen, ihre erklärung warum das nicht geschah ist für das arbeitsamt kein wichtiger grund bzw nicht akzeptabel.
und ein kleiner tipp: lassen sie sich alles was im amt gesprochen / vereinbart wird schriftlich geben, im streitfall gewinnt immer das amt wenn sie nichts vorlegen können
Die o.g. Erklärung lässt sie nicht gelten
Das wär mir völlig egal. Ich würde es so schreiben und auch erwähnen, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte ....
Lasst euch nicht einschüchtern. Falls es tatsächlich zu einer Sperre kommen sollte...ab zum Sozialgericht.
Ich würde mal sagen, Pech gehabt. Anderer SB, andere Handlungsweise. Nur weil noch keine Prüfung abgelegt wurde, bzw. man im Prüfungsstress ist und ein anderer Maßnahmeteilnehmer verkündet, die Stelle sei bereits vergeben, ist dies alles noch lange keine Grund sich nicht zu bewerben.
Im Grunde läßt sich für Fehlverhalten keine plausible Begründung finden. Bekommt man einen Vermittlungsvorschlag, hat man sich zu bewerben, da man immer damit rechnen muss, dass es kontrolliert wird. Undihr könnt euch freuen, wenn die Sperre nur drei Wochen dauert. Regulär könnten es auch drei Monate sein.
Das ganze nennt sich übrigens MItwirkungspflicht.
Auf Vermittlungsvorschläge muss man sich bewerben .. ob sie nun gerade passen oder auch nicht ... und auch wenn mehrere die Vorschläge bekommen haben ... und auch wen man noch mitten in der Prüfung ist ...
die einzige plausible Begrüdung für die Nichtbewerbung wäre das hier:
einer der Teilnehmer verkündigte, dass die Stelle bereits vergeben sei und er eine Absage bekommen habe
das heißt Stelle beteits besetzt - Bewerbung sinnlos