ALG 1, Halbwaisenrente + Kindergeld?

2 Antworten

Kindergeld und Waisenrente zählen beim ALG - 1 nicht als Einkommen, werden also nicht angerechnet !

Würdest du neben deiner Weiterbildung einen Nebenjob ausüben, dann läge dein monatlicher Freibetrag bei 165 €, wenn du aber vom Bildungsträger oder vom Praktikumsbetrieb eine Bezahlung bekommst, dann liegt der monatliche Freibetrag bei 400 €.

MichelleGrtt 
Fragesteller
 13.06.2018, 21:27

Sind die €400 netto oder brutto? Was steht mir netto zu?

isomatte  14.06.2018, 04:57
@MichelleGrtt

Brutto = Netto, also das was du aufs Konto bekommst !

Hi MichelleGrtt,

Infos findest du im "Merkblatt für Arbeitslose" unter dem Punkt:

10. Die Anrechnung von Nebeneinkommen

Beziehen Sie Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, müssen Sie auch die Leistungen angeben, die Sie von Ihrem Arbeitgeber oder dem Träger der Weiterbildungsmaßnahme wegen der Teilnahme an der Maßnahme erhalten. Gleiches gilt, wenn Sie ohne Ausübung einer Beschäftigung für die Teilnahme Leistungen von dem aktuellen oder einem vorigen Arbeitgeber erhalten. In diesem Fall wird ein monatlicher Freibetrag von 400 Euro eingeräumt.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-fuer-Arbeitslose_ba015368.pdf

MichelleGrtt 
Fragesteller
 04.05.2018, 08:11

Ja das habe ich schon gelesen. Aber meine Frage war ja, ob Kindergeld und Halbwaisenrente eventuell auch schon unter die 400€ fallen

siola55  04.05.2018, 10:20
@MichelleGrtt

Hat isomatte schon richtig beantwortet ;-))