Aktiengeschenk und Privatinsolvenz
Hallo,
mein Insolvenzverfahren wurde im Januar eröffnet. Nun wird mein Arbeitgeber an die Börse gehen und schenkt daher jedem Mitarbeiter Aktien. Das ich die während der Insolvenz gleich verkaufen und an den Treuhänder abtreten darf, ist mir klar, aber was wäre wenn ich diese Aktie erst während der WVP erhalte? Dürfte ich sie dann behalten?
Danke und LG!
3 Antworten
Als Insolvenzverwalter kann ich Ihnen sagen: Da dürfte der Kollege den Schlips hinten haben...
Es ist so: In der WVP hat der Verwalter nur noch Zugriff auf das Vermögen, das Sie abgetreten haben. Die Abtretung, die Sie unterzeichnet haben müssen (sonst wären Sie nicht im Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiungsaussicht) ist in § 287 Abs. 2 InsO vorgegeben. Danach ist von der Abtretung folgendes umfasst:
"Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt."
Es muss also eine arbeitsvertragliche Forderung geben und diese muss als "Bezug aus dem Dienstverhältnis" anzusehen sein, was man wohl nur dann so wird sehen können, wenn es sich um eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung handelt. Das ist bei Ihnen offenbar nicht der Fall, so dass man - ohne dass ich einen Rechtsrat im Einzelfall erteile - wohl dazu kommen wird, dass diese Aktiebn, wenn sie in der WVP in Ihr Vermögen gelangen, nicht an den Treuhänder abzugeben sind.
Hallo,
also vor der WVP zählen die Aktien einfach zu Deinem verwertbaren Vermögen und müssen verkauft werden.
In der WVP muss man genauer hinschauen, weil da ja das Einkommen abgetreten werden muss. Wenn das Aktiengeschenk somit auf dem Gehaltsnachweis erscheint/erscheinen würde, dann müsste der Geldwert logischerweise abgetreten werden.
Es kommt also darauf an, wie der Arbeitgeber die Schenkung ausführt.
Viel Glück
WVP = Wohlverhaltensphase , Vollstreckungsmaßnahmen sind auch hier nicht zulässig, je nach dem wann das Verfahren eröffnet wurde, beträgt die Dauer 5, 6 od 7 Jahre! Nein, verhandle mit deinem Arbeitgeber sie zurückzustellen bis alles abgewickelt wurde!!
Ja, das sind aber keine! Das ist "eine zusätzliche Gehalts-Gratifikation"! Erkundige dich im Personalburo deiner Firma
Ich dachte in der WVP darf ich Geschenke annehmen, Lottogewinne behalten usw ... bin verwirrt.