Ist es Betrug, während einer Privatinsolvenz neue Schulden zu machen?
Es geht um einen Bekannten. Er seit seit ca. einem Jahr in Privatinsolvenz.
Leider kommen immer wieder Briefe mit Vollstreckungsbescheiden, Androhung von Kontopfändung, Mahnungen und Rechnungen aus der Zeit vor der Insolvenz und leider auch aus der Zeit nach!!! der Insolvenz.!
Der Insolvenzerater sagte Ihm, neu aufgetauchte Forderungen aus der Zeit vor Insolvenzbeginn könne er nicht mehr in die Insolvenz aufnehmen, da sie ihm damals nicht vorgelegen hätten.
Mein Bekannter plant nun die alte Insolvenz "aufzugeben" und eine neue Insolvenz zu starten. Sein Insolvenzberater hatte Ihm gesagt, das ginge.
Meine Frage ist, ob es sich um Betrug handelt, wenn man während einer laufenden Insolvenz neue Schulden macht und diese nicht bezahlen kann. Betrug ist doch ein Straftatsbestand - oder?
6 Antworten
Alle Schulden, die vor der Inso entstanden sind, fallen in die Inso, Schulden nach Insolvenzeröffnung sind neue Schulden, die muss Dein Bekannter bezahlen. Die alten Gläubiger muss der TH mit aufnehmen, Dein Bekannter soll den Gläubiger den Eröffnungsbeschluss schicken, die wenden sich an den TH, aber nur für die alten Schulden. Die Inso kann Dein Bekannter nur beenden, wenn alle Schulden bezahlt sind, man kommt sonst aus der Inso nicht raus. Da hat der Insolvenzberater was falsches gesagt, wenn RSB beantragt wurde, kann die nächst Inso erst wieder in 10 Jahren beantragt werden. Man sollte diesen Weg aber nur einmal gehen, sonst hat man nichts daraus gelernt.
Der Insolvenzverwalter muss auch wissen, dass dein Bekannter seine Privatinsolvenz verwirkt, wenn er neue Schulden macht - und genau deswegen wird eine neue Insolvenz auch nicht möglich sein.
Bist Du Dir sicher? Das wäre sozusagen eine Katastrophe für Ihn!
@ Duddits: da hast du aber so was von Recht!!!
Natürlich bin ich mir sicher. Dein Bekannter hat sich verpflichtet, keine neuen Schulden zu machen. Wenn er einfach darüber hinweg sieht, hat das natürlich Folgen.
Die Privatinsolvenz wurde nicht dafür 'erfunden', dass Hinz und Kunz nach Lust und Laune Geld verprassen können, welches sie gar nicht haben.
"Verschwendung von Vermögen" ist alles andere als Wohlverhalten.
Eine Katastrophe ist für solche Betrüger noch eine milde Strafe! Es ist im übrigen schon Betrug, wenn man seine EC-Karte einsetzt, obwohl man weiss, dass das Konto nicht gedeckt ist!
Eindeutig ist das Betrug. Man weiß doch, dass man die neuen Verbindlichkeiten auch wieder nicht bezahlen kann. Dann ist die ganze Insolvenz hinfällig, man muß alle Schulden auf einen Schlag bezahlen, geht das nicht, ab in den Knast. Und ein Schuldenerlass gibt es nicht.
Die Frage ist, ob ein Betrug vorliegt. Geantwortet wurde darauf nicht wirklich, sondern es wurde auf die Restschuldbefreiung eingengangen. Ob das nun wichtiger ist oder nicht....
Wenn eine Person ein Rechtsgeschäft eingeht (z.B. Kauf, aber auch ein gerichtlicher Vergleich) und weiß, dass er/sie die Gegenleistung nicht erbringen kann, spricht man von einem "Eingehungbetrug" nach § 263 StGB. Das kann durchaus strafbar sein.
Betrug wäre eine Straftat - aber ob das jetzt Betrug ist weiß ich leider nicht..
Wie kann man denn Schulden machen während man im Insolvenzverfahren ist - da gibts doch von KEINER bank der welt kredite oder irre ich mich?
Die Schulden entstehen z.B. durch Telefonrechnungen, oder Warenlieferungen die nicht bezahlt werden, oder sonstiges. Um Bankkredite geht es nicht,
Danke! Kann man denn die genauen Bestimmungen irgendwo nachlesen?