Ackerland geerbt und versteuert als solches. Nun wird das Bauland vermutlich. Nachversteuerung innerhalb welcher Frist und wo ist das geregelt?

1 Antwort

Bei der Erbschaftssteuer ist für die Wertermittlung in der Regel der Todestag des Erblassers entscheidend. Es gibt Sonderregelungen wenn es im Testament Bediungen oder ähnliches gibt.

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__9.html

Als Wert ist dabei der Marktwert anzunehmen. Also das was ein Dritter zum Todestag normalerweise bereit gewesen wäre zu zahlen.

Bei Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist seit Erbeintritt muss der
Mehrwert nachversteuert werden - hab ich mal irgendwo gelesen.

Es gibt ferner eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Diese beginnt aber nicht mit den Erbeintritt, sondern mit den Erwerb durch den Erblasser. Sprich die Zeit die der Erblasser Eigentümer war zählt mit.