Abtreiben mit 17 ohne Eltern, Versicherung bezahlt?

8 Antworten

Wenn Du glaubst schwanger zu sein, solltest Du möglichst schnell reinen Test machen und, wenn dieser positiv ausfällt, zum Frauenarzt gehen, um Dich untersuchen zu lassen.

Als nächstes musst Du dann zu proFamilia oder einer anderen anerkannten Beratungsstelle. Der Besuch bei einer anerkannten Beratungsstelle ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. 

Da Du über 16 bist, müssen Deine Eltern nicht unbedingt etwas davon erfahren. Der Arzt und die Beratungsstelle werden Deine Eltern nicht gegen Deinen Willen informieren. Es ist aber vielleicht doch sinnvoll, mit Deinen Eltern zu reden. Sie sollten Bescheid wissen, damit sie Dich unterstützen können, falls Du nach dem Eingriff medizinischen oder psychischen Beistand benötigst.

Jede gesetzliche Krankenversicherung (z.B. AOK, DAK, BARMER, TKK) übernimmt die Kosten für eine Abtreibung, wenn das Kind wegen zu befürchtender gesundheitlicher Gefährdung der Mutter oder in Folge einer Vergewaltigung abgetrieben wird. Bei Schwangeschaftsabbrüchen aus anderen Gründen übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Sie trägt aber die Kosten für die ärztliche Beratung und die Nachbehandlungskosten, falls es bei dem Abbruch zu Komplikationen kommt und Du dann noch medizinisch versorgt werden musst. Wenn Du Dir keine Abtreibung leisten kannst, weil Du zu wenig oder gar nichts verdienst und kein Vermögen hast, werden die Kosten für den Abbruch vom Staat übernommen. Du darfst aber nicht mehr als ca. 1.001 Euro im Monat brutto verdienen. Den Antrag auf Kostenübernahme musst Du bei der Krankenkasse stellen. Dabei kann Dir aber auch die Beratungsstelle helfen.

Bei privaten Krankenversicherungen ist das anders. Da kommt es auf den genauen Versicherungsvertrag und gewählten Tarif an. Da musst Du selbst nochmal bei der Versicherung nachfragen. 

isebise50  17.05.2017, 22:17


Hallo FuHuFu!

Deine Einkommensgrenze bei Bedürftigkeit ist nicht mehr aktuell; derzeit liegt sie bei 1.121 € netto.

Die privaten Krankenkassen übernehmen keine Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregel. Allerdings gilt die Kostenübernahmeregelung bei keinem oder geringen Einkommen auch für privat versicherte Frauen.

Hallo, wie geht’s dir inzwischen?
Die Kosten für eine Abtreibung sind nicht immer gleich. Wenn du noch nicht verdienst, kann die Krankenkasse sie in der Regel übernehmen. Doch da läufst du Gefahr, dass deine Eltern etwas mitbekommen. Wäre das arg schwierig für dich?  Wissen sie denn von deinem Freund? Was befürchtest du?
Ich habe auch deine anderen Fragen gelesen. Du scheinst recht in Sorge zu sein. Dass dir der Gedanke an eine Schwangerschaft mit 17Jahren Angst macht, das kann ich gut verstehen. Doch hast du ja auch die Pille danach eingenommen. Dadurch kann sich die normale Regelblutung verschieben. Hast du denn sonst noch Anzeichen, außer dem  Ausfluss? Wie ist´s  heute?

Oder hast du mal an einen Schwangerschaftstest gedacht?
Wenn nicht, würde ich es dir empfehlen. Einfach, um für dich Sicherheit zu bekommen. Weiß dein Freund von deiner Sorge? Könnt ihr drüber reden?
Schreib gerne mal zurück!

Alles Liebe dir!
Nelly

armeskaenguru  18.05.2017, 09:28

Hallo

Nein, bei einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse kann man alles so organisieren, dass die Eltern nichts mitbekommen.

Freundlichen Gruss

tm

ibimsniemand 
Fragesteller
 18.05.2017, 13:24

Hallo! Ersteinmal vielen vielen lieben dank, dass du dir soviel Zeit für mich genommen hast! Eigentlich habe ich ansonsten keine Anzeichen die auf eine Schwangerschaft hinweisen...nur das ich auch heute am 18.5 immernoch nicht meine Tage habe welche ich am 16.5 - 17.5 erwartet habe. Habe heute einen Schwangerschaftstest gemacht, dieser viel negativ aus. Jetzt bleibt nur die Frage offen, in wie weit das Ergebnis realitätsgetreu ist...denn ich hatte ja am 12.5 GV und erwarte meine Periode erst seit 1-2 Tagen...jetzt bin ich ein wenig verunsichert ob das nicht doch noch zu früh war...

carn112004  18.05.2017, 14:41
@ibimsniemand

Test am 18.5 bei GV am 12.5 dürfte zu früh sein.

Zu wenig zeitlicher Abstand, zuverlässig sind die im Allgemeinen erst ab 19 Tage nach GV. Müsste auch in dem Beschreibungszettel beim Test drinstehen.

Hallo

Nein, Deine Eltern müssten nichts von der Schwangerschaft erfahren, wenn Du 17 Jahre alt bist.

Mit 17 Jahren hast Du wohl kein Einkommen. Somit kannst Du bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Der Antrag muss vor der Abtreibung erfolgen.

Zuerst ist einmal festzustellen, ob Du überhaupt schwanger bist. Hast Du denn einen Schwangerschaftstest gemacht? Falls ja, dann lass die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigen und vereinbare danach einen Beratungstermin, z. B. bei Pro Familia. Mit denen kannst Du auch alles besprechen, dass die Eltern nichts erfahren.

Eine Abtreibung wäre mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen nach der Beratung möglich.

Wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Zunächst musst du schnellstens Gewissheit haben; ein handelsüblicher Schwangerschaftstest aus der Apotheke, Drogeriemarkt, gut sortiertem Supermarkt oder Versandhandel (deutlich günstiger) liefert etwa ab 19 Tage nach dem letzten ungeschützten Geschlechtsverkehr ein relativ zuverlässiges Ergebnis.

In einer Schwangerschaftkonfliktsituation ist in jedem Alter keine Option leicht und jede Entscheidung schwer zu treffen. Da wäre es gut, auch deine Eltern mit ins Boot zu holen. Vielleicht findest du dabei Unterstützung in deiner Familie - z.B. eine Tante, Oma oder Freundin deiner Mutter, mit der du dich gut verstehst.

Viele junge Frauen haben Angst davor, ihrer Mutter oder ihren Eltern zu erzählen, dass sie schwanger sind. Die meisten, die sich ihrer Mutter oder ihrem Vater anvertrauen, erfahren Unterstützung – oft viel mehr, als sie zunächst gedacht haben. Meist ist die Reaktion gar nicht so "schrecklich" wie befürchtet.

Auch Eltern waren mal jung und naiv und vielleicht sogar ein bisschen leichtsinnig. Nach dem ersten Schock - sicherlich haben sie sich etwas anderes für ihre Tochter gewünscht - wollen sie bestimmt nur dir helfen, dich schützen und unterstützen und nicht deine Zukunft durch eine sehr frühe Mutterschaft gefährdet sehen. Da ist auch von elterlicher Seite der Gedanke an eine Abtreibung naheliegend.

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch aber auch ohne Wissen bzw. Einwilligung der Eltern durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16 vorausgesetzt.

Wenn du einen Schwangerschaftsabbruch erwägst, bist du verpflichtet, dich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen, z.B. bei der

https://www.profamilia.de/fuer-jugendliche/rechte-und-sexualitaet/schwangerschaftsabbruch.html

Dort erhälst du nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei der Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist das Gespräch ergebnisoffen zu führen. Natürlich dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens, der jedoch nur mit und nicht gegen den Willen der Schwangeren möglich ist.

In der Beratung kann auch der potentielle Kindsvater oder eine andere Vertrauensperson anwesend sein, wenn du das möchtest.

Du erhälst dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

Ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch nach der Beratungsregelung (Fristenregelung) ist keine Kassenleistung. Übernommen werden aber die Kosten für die ärztliche Behandlung während der Schwangerschaft und für die Nachbehandlung von Komplikationen.

Allerdings besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Schwangerschaftsabbruch selbst, wenn die Frau sozial bedürftig ist. Wenn man über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen (derzeit 1.121 € netto) beziehst, werden die Kosten von dem Bundesland, in dem man lebt, übernommen. Den Antrag muss man jedoch bei der Krankenkasse stellen.

Davon bekommt der Hauptversicherte (Eltern) nichts mit.

Alles Gute für dich!

1 Lass das erst mal durch den Arzt  klären den es gibt auch Faktoren die  bestimmte Symptome auslösen könne auch wen man nicht schwanger ist.!