Abnutzungsgebühren in einer WG verlangen?

2 Antworten

Das Thema regelt sich im Mietvertrag. Habt ihr zusammen den MV als Partei abgeschlossen oder gibt es mit dem Vermieter Einzelmietverträge oder bist du Hauptmieter und sie die Untermieterin?

zu 1: Ihr haftet gesamtschuldnerisch für die Wohnungsmiete. Innere Abmachungen können geändert werden müssen aber nicht.

zu 2: Das möge der Vermieter regeln.

zu 3: Ohne Einverständnis einer Partei kann nichts am MV geändert werden.

Inventar: Du kannst über dein Eigentum uneingeschränkt verfügen also auch Nutzungsverträge abschließen. Will die andere Partei die Nutzung kostenlos fortsetzen, darfst du das unterbinden. Gewohnheitsrechte gibt es da nicht. 

Klippify 
Fragesteller
 19.10.2015, 11:55

Habt ihr zusammen den MV als Partei abgeschlossen oder gibt es mit dem Vermieter Einzelmietverträge oder bist du Hauptmieter und sie die Untermieterin?

Wir sind beide Hauptmieter. Der Mietvertrag regelt, dass der Vermietern den Mietern A und B eine Wohnung für den Betrag X überlässt. Weitere Absprachen regelt der Mietvertrag nicht. Bedingung des Vermieters ist, dass die Miete von einem Konto kommt. Das ist mein Konto. 

Ohne Einverständnis einer Partei kann nichts am MV geändert werden.

Muss es im Prinzip auch nicht. Das ist soweit ja alles korrekt. Hier handelt es sich eher um eine zusätzliche Vereinbarung außerhalb des Mietvertrags.

Als die Mitbewohnerin eingezogen ist, hat sie mich gebeten eine Kostenaufstellung zu machen und ihr dann mitzuteilen, was ich von ihr bekomme. Ich habe das dann grob überschlagen und gesagt, dass ich gerne 315 Euro hätte. Damit ist dann alles abgegolten. Wohnung, Internet, Inventar. 

Jetzt besteht sie aber darauf, dass die Miete künftig exakt nach Quadratmetern berechnet wird. Das ist ja auch ihr gutes Recht. Gesagt, getan. Nach dieser Rechnung müsste sie 302 Euro bezahlen. Darin ist dann Wohnung und Internet aber ohne Inventar.

Meine Argumentation ist, dass die Kosten für eine Wohnung eben nicht nur durch die Miete und Nebenkosten gedeckt sind. Da gehören eben auch Alltagsgegenstände wie eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder ein Backofen dazu. Da wirklich restlos alles mir alleine gehört und ich auch bislang anfallende Reparaturen oder sich daraus ergebende Neuanschaffung komplett alleine getragen habe, finde ich die neue Regelung unfair.

Die Frage ist, wie ich da jetzt für eine ausgeglichene finanzielle Lage sorgen kann. Mir schwebt da so etwas wie ein pauschales Nutzungsentgelt im Monat vor, was sich irgendwie an der tatsächlichen Abnutzung bemisst. 

Die Reparaturen aufzuteilen, wenn sie anfallen, funktioniert ja nur bedingt. Wenn sie 3 Jahre lang die Waschmaschine nutzt, dann auszieht und im vierten Jahr kommt eine Reparatur, dann kann ich ja nicht nachträglich noch einen Anteil an der Reparatur fordern. Dann heißt es ja: Aus den Augen aus dem Sinn.

Von daher müsste das ja zu kleinen Teilen monatlich vorab geschehen. Wie finde ich da jetzt einen Betrag, der fair für alle Seiten sind. Ich möchte sie ja nicht abzocken. Allerdings fühle ich mich abgezockt, so wie es jetzt ist.

Ich empfehle die Frage etwas umzuformulieren und sie dann in ein Recht Forum zu stellen. Hier z.B.: http://www.juraforum.de/ 

PS: Meiner Meinung nach ist auf 15€ geschissen