Ab wie viel Jahren , kann man mich Anzeigen?

12 Antworten

Angezeigt werden kannst du in jedem Alter, bestraft werden ab 14 aber für angerichtete Schäden auch unterhalb von 14 Jahren haften (ab 7 Jahren).

Angezeigt werden kannst du in jedem Alter.

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Wegen einer Straftat kannst du aber frühestens bestraft werden, wenn du zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr bereits vollendet hattest. Das 14. Lebenjahr wird übrigens mit Ablauf des Tages vollendet, der dem Tag vorangeht, an dem man seinen 14. Geburtstag feiert.

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Auch eine Ordnungswidrigkeit kann dir erst dann vorgeworfen und geahndet werden, wenn du zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr bereits vollendet hattest.

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Für einen Schaden, den du anrichtest, kannst du hingegen grundsätzlich bereits ab dem vollendeten 7. Lebensjahr haftbar gemacht werden. Allerdings gibt es dazu auch noch Einschränkungen (siehe § 828 BGB: "Minderjährige").

Hier ein Link dorthin:

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http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

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ab 14 aber wenn man etwas schlimmes gemacht hat kann man im notfall auch schon ehr bestraft werden la es aber nicht soweit kommen das ist nicht gut, verbaut man seine ganze zukunft damit!!! lg chrissi94

anzeigen kann man dich immer, du kannst aber erst ab dem 14 lebensjahr haftbar gemacht werden, davor werden deine eltern für dich gerade stehen müssen!

JotEs  02.11.2010, 21:32

Nein, die Eltern haben mit (Straf-)Taten ihrer Kinder nichts zu tun.

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"Eltern haften für ihre Kinder"

ist in dieser Absolutheit einer der häufigsten Rechtsirrtümer.

Richtig ist: In Deutschland haftet niemals irgend jemand für die Taten eines anderen. Jeder haftet ausschließlich für sich selbst. Die Sippenhaft ist abgeschafft.

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Wenn ein 12-jähriger einen anderen umbringt, dann müssen deshalb nicht seine Eltern lebenslänglich in den Knast.

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Evtl. müssen die Eltern für einen von ihren Kindern angerichteten Schaden aufkommen. Dann aber nicht, weil sie als Eltern für die Taten ihrer Kinder gerade stehen müssen, sondern weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (und nur dann!), wenn sie also selber eine Tat (genauer: eine Unterlassung) begangen haben, für die sie dann haften müssen.

Dann aber haften sie eben nicht für ihre Kinder, sondern für sich selbst.

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Kann man ihnen aber keine Aufsichtspflichtsverletzung vorwerfen, dann brauchen sie auch nicht für einen Schaden zu haften, den ihr Kind angerichtet hat.

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ich wurde angezeigt ist aber garnichts passiert und ich bin  unter 14 wenn man 14 oder höher ist, kann man angezeigt werden.