Ab wann kann man sich selber vor gericht vertreten?

4 Antworten

Das ergibt sich aus § 51 ZPO. Du musst prozessfähig sein. Als Minderjähriger musst du dich von den Eltern vertreten lassen. Das dient den Schutz des Minderjährigen und der geregelten Prozessführung.

Beachte aber auch den Anwaltszwang.

Prozessfähig ist nur, wer geschäftsfähig ist. Das bist du mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Vor Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang, vor Oberlandesgerichten, Landgerichten hingegen schon.

Nein, ein Kind kann das nicht. Du kannst es als volljähriger selber machen, wenn du auf einen (Pflicht)Verteidiger verzichtest.  

Hallo.

Ab 18 kannst du für dich selbst Sprechen , davor vom RA oder erst Eltern.
§ 51 ZPO.(Prozessfähig sein)

Bley 1914