Ab wann kann man sich selber vor gericht vertreten?
Hey leute, ich muss bald einen vortrag in der schule halten und eine sache die ich gerne ansprechen würde ist, ab wann man sich vor gericht selbst vertreten kann.Hat das eine altersbeschränkung?Oder könnte das ein 14 oder 15 jährigen kind machen? Danke für jede antwort:) Lg
4 Antworten
Das ergibt sich aus § 51 ZPO. Du musst prozessfähig sein. Als Minderjähriger musst du dich von den Eltern vertreten lassen. Das dient den Schutz des Minderjährigen und der geregelten Prozessführung.
Beachte aber auch den Anwaltszwang.
Prozessfähig ist nur, wer geschäftsfähig ist. Das bist du mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Vor Amtsgerichten besteht kein Anwaltszwang, vor Oberlandesgerichten, Landgerichten hingegen schon.
Nein, ein Kind kann das nicht. Du kannst es als volljähriger selber machen, wenn du auf einen (Pflicht)Verteidiger verzichtest.
Hallo.
Ab 18 kannst du für dich selbst Sprechen , davor vom RA oder erst Eltern.
§ 51 ZPO.(Prozessfähig sein)
Bley 1914