Ab wann ist eine Krankmeldung ungültig?

1 Antwort

Die AUB wird nicht dadurch "ungültig", dass der ArbN zunächst trotz der Bescheinigung die Arbeit wieder aufnimmt. Stellt er am Folgetag fest, dass er doch nicht imstande ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen und die reicht die AUB dann erst ein, ist das grds. möglich.

Der Arzt hatte immerhin am Vortag bereits die Einschätzung, der ArbN sei für den bescheinigten Zeitraum nicht arbeitsfähig. Auch wenn der ArbN erst einmal gemeint hat, er wüßte es besser, ist die ärztliche Bescheinigung vom Vortag aber immer noch gültig um den Nachweis zu erbringen, dass der ArbN derzeit und für die Dauer des bescheinigten Zeitraums voraussichtlich aus gesundheitlichen Gründen der Arbeit nicht nachgehen kann.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst ab krankheitsbedingtem Fernbleiben und keineswegs "doppelt" seit Ausstellungsdatum zzgl. dennoch geleisteter Arbeit. D. h., "Überstunden" können durch dieses Vorgehen selbstverständlich nicht entstehen.

Detto1 
Fragesteller
 01.09.2013, 16:05

Erst mal Danke. Das ist sehr interessant. Also eine Meldepflicht beim Arbeitgeber umgehe ich so? Bei uns kommt es hin und wieder mal zu unangenehmen reinigungsarbeiten. Dann könnte ich mir einen Tag vorher eine Krankmeldung besorgen, diese nicht melden und sollte ich am folgetag zum reinigen eingeteilt sein, den Schein vorlegen. Wenn man es darauf anlegt.

ralosaviv  01.09.2013, 18:41
@Detto1
Also eine Meldepflicht beim Arbeitgeber umgehe ich so?

Welche Meldepflicht? Eine Mitteilungspflicht besteht, wenn der ArbN der Arbeit wegen Krankheit fernbleibt aber nicht, wenn der Arzt eine AUB ausstellt und der ArbN trotzdem zur Arbeit geht.

Dann könnte ich mir einen Tag vorher eine Krankmeldung besorgen, diese nicht melden und sollte ich am folgetag zum reinigen eingeteilt sein, den Schein vorlegen.

Ob ich mir den Schein nun einen Tag vorher besorge oder am betreffenden Tag Übelkeit vortäusche und noch schnell zum Arzt laufe, kommt wohl aufs Gleiche raus.

Detto1 
Fragesteller
 03.09.2013, 10:44
@ralosaviv

Also wie ich im Internet gegoogelt habe. Jetzt mal von uns aus. Schichtarbeit. Erst mal habe ich meinen Arbeitgeber vor der Schicht zu informieren das ich wegen Arztbesuch oder krank nicht zur Schicht erscheine.Tue ich das nicht erfolgt eine schriftliche Abmahnung. Wiederholungsfall führt zur Kündigung. Sobald ich den Schein habe muss ich meinen Schichtführer (Arbeitgeber) darüber Informieren wie lange ich voraussichtlich ausfalle. Nennt sich gesetzliche Meldepflicht.Neuerdings darf der Ag schon die Krankmeldung am selben Tag anfordern. Nicht erst nach 3 Tagen. Also der Kollege von mir bekommt schon mal eine Abmahnung wegen verletzung der Meldepflicht. Also an dem Tag der Krankschreibung kann der Ma ,wenn er es versuchen will ,nach Absprache mit dem Ag versuchen zu arbeiten. Also krankgeschrieben ist er und stellt nach Arbeitsversuch fest es geht nicht. Alles klar geht nach Hause und gut ist. Spielt sich am selben Tag ab. Jetzt das verzwickte. Krankgeschrieben, Arbeiten gegangen ohne zu melden (also gezeigt das gar keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt) kann ja arbeiten. Wird wahrscheinlich wohl nur ein Richter entscheiden können. Trotzdem danke für eure Komentare.

ralosaviv  03.09.2013, 22:57
@Detto1
Sobald ich den Schein habe muss ich meinen Schichtführer (Arbeitgeber) darüber Informieren 

NAHAIINN! Nicht, wenn du trotz des Besitzes des gelben Scheines zur Arbeit marschierst!

Neuerdings darf der Ag schon die Krankmeldung am selben Tag anfordern

Weder ist das neu, noch korrekt interpretiert. Der ArbG darf die AUB ab dem ersten Krankheitstag fordern. Aber auch nur dann, wenn der ARbN tatsächlich der Arbeit fern bleibt und nicht nur alleine aus der Tatsache heraus, dass der Schein überhaupt ausgestellt worden ist.

Also der Kollege von mir bekommt schon mal eine Abmahnung wegen verletzung der Meldepflicht

Wenn ich der betreffende Kollege wäre, würde ich den Aussteller der Abmahnung auslachen. Die zerreißt jeder Arbeitsrichter in der Luft.

Arbeiten gegangen ohne zu melden (also gezeigt das gar keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt) kann ja arbeiten

Ähm, bist du Arzt oder so? Ich war auch schon arbeiten, obwohl mein Arzt das nicht für sonderlich vernünftig hielt. Wenn ich dann erst zwei Tage später eingestehen muss, dass mein Arzt wohl Recht hatte und ich einfach nicht mehr kann, habe ich vorher weder eine Meldepflicht verletzt noch gezeigt, dass gar keine AU vorliegt. Also, du hast ein eher seltsames Rechtsverständnis!

Detto1 
Fragesteller
 06.09.2013, 10:52
@Detto1

Hallo Leute. Ich hatte mich hier eigentlich gemeldet weil ich mir Hilfe von Fachleuten erhofft habe.Nun bekomme ich Antworten von Leuten die nicht über Gesetze und Rechtslagen bescheid wissen. Da kann ich auch Leute im Supermarkt fragen.Sicher man kann nicht alles wissen. Aber erst mal informieren kann man sich. Danke trotzdem für eure Aufmerksamkeit