Ab wann ist eine Kollektivstrafe eine Kollektivstrafe?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Extrahausaufgabe für jeden ZÄHLT als Kollektivstrafe 50%
Extrahausaufgabe für jeden zählt NICHT als Kollektivstrafe 50%

4 Antworten

Extrahausaufgabe für jeden zählt NICHT als Kollektivstrafe

Dafür müsste man den genauen Sachverhalt kennen. Würde er der ganzen Klasse nachsitzen für das Vergehen eines Schülers geben, dann könntest du dich beschweren und wenn sich die Schulleitung nicht dafür interessiert einfach nicht hingehen und dann deine Eltern hinschicken, du wirst sehen, Schulleiter sind dann auf einmal ganz andere Menschen, wenn die Eltern dabei sind. 

In diesem Fall lässt sich das leider nicht übertragen, da der Lehrer auch ganz einfach die Wortwahl ändern kann und sagen kann, es wäre eine reguläre Hausaufgabe und auch wenn er es extra Hausaufgabe nennt, wäre es keine Kollektivstrafe. 

TheRealManiko 
Fragesteller
 06.01.2017, 16:36

Und was ist, wenn der Lehrer direkt einen Test schriebt, wenn nur EIN Schüler was verbrochen hat?

jonon  06.01.2017, 16:44
@TheRealManiko

Kann er auch machen, Lehrer haben das Recht wann immer sie wollen Tests zu schreiben.

winstoner14  06.01.2017, 16:47

Lehrer sitzen am längeren Hebel. leider haben Beschwerden kaum Chance auf Erfolg.

Eine Maßnahme, die darauf ausgerichtet ist, ein Fehlverhalten zu maßregeln, ist ein Strafe.

Es gibt auch Maßnahmen, die eine Folge von Fehlverhalten sind, aber nicht als Maßregelung gedacht / beabsichtigt sind. Z.B. eine Sonderunterrichtsstunde über das Thema Mobbing, nachdem ein solcher Fall bekannt wurde - mit dem Ziel, den Schülern das Thema vor Augen zu führen.

Zielt die Maßregelung auf Personen ab, denen man das Fehlverhalten nicht anlasten kann, ist es eine Kollektivstrafe.

Ist erkennbar, dass eine Gruppe bestraft wird mit dem Ziel, dass diese Gruppe dann wiederum Druck auf den Einzelnen ausübt, ist es in jedem Falle eine Kollektivstrafe - und meiner Meinung nach eine perfide Form der Anstiftung zum Mobbing.

Naja, das kommt drauf an. Im Zweifel sagt der Lehrer es ist ne normale Hausaufgabe und das Thema hat sich. 

Ansonsten gilt:

"Im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln ist zu beachten, dass im Schulrecht bei einem Fehlverhalten einzelner Schüler eine Kollektivstrafe nicht verhängt werden darf. Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Schüler treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Die Schule ist aber als staatliche Einrichtung den Grundsätzen von einem Rechtsstaat unterworfen. Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen im Schulbereich stets unzulässig."

https://www.google.de/amp/www.123recht.net/Kollektivstrafen-gegenueber-Schuelern-sind-unzulaessig-__a3288__p2.html%3Famphtml%3D1?client=safari

Bei sowas beschwert man sich wohl eher bei der Schulbehörde (nach Direktor..) als bei der Polizei:)

Die Beschwerdestelle über dem Direktor ist der Ministerialbeauftragte.

Wenn die Extrahausaufgaben wegen dem Benehmen eines Schülers gegeben wurden, dann ist es eine Kollektivstrafe, die nicht erlaubt ist.

 

winstoner14  06.01.2017, 16:45

Und der Ministerialbeauftragte sitzt im Schulamt der Gemeinde wo die Schule liegt?

AnglerAut  06.01.2017, 16:55
@winstoner14

Das ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich, lässt sich aber leicht goggeln.