Darf mein Lehrer mir Wertgegestände wegnehmen ohne sie mir wieder zu geben?

13 Antworten

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er darf sie wegnehmen aber net für immer.. deine eltern müssen da mal hin dir gibt er es nicht

candybomberz  18.07.2011, 15:10

total verdienter erster platzt xD bester Tipp ever

helrich  18.07.2011, 15:13
@candybomberz

Stimmt, der platzt schon ;o))))

dennis2263 
Fragesteller
 18.07.2011, 15:14
Unwissen  18.07.2011, 16:34
@dennis2263

ich würde den lehrer anzeigen.

Nun mal die rechtliche Seite:

Wenn es in der jeweiligen Schulordnung der Schule so vorgesehen ist, darf der Lehrer, dem Schüler Dinge für die Dauer des Unterrichts evtl. auch bis Schulende wegnehmen, sofern diese den Unterricht stören.

Aber:

Die Sachen bleiben immer Eigentum des Schülers. Der Lehrer darf nicht diese einfach ihm "enteignen". Das wäre laut STGB eine Unterschlagung. Ebenso wenn er sie hinterher nicht mehr zurückgeben will oder kann.

Schulgesetz hin oder her, das Strafgesetzt steht über diesem. Sonst hätten ja Lehrer mehr Befugnisse als die Polizei......

Daraus folgt: Schadensersatzansprüche des Schülers. Welche man zur Not sogar per Anwalt oder Gericht einklagen könnte. ( ab 18 ansonsten mit Hilfe der Eltern).

Weiterhin wäre zu prüfen ob nicht vielleicht sogar eine Strafanzeige wegen Unterschlagung hier zum Tragen kommt.

siehe : http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

In wie weit das in díesem Fall Sinn macht beurteile ich hier nicht, wollte lediglich mal die rechtliche Seite schildern, da die emotionale hier schon genug beschrieben wurde...

Deo ein Wertgegenstand? Meine Güte... Kauf Dir ein neues Deo und mach nicht so einen Aufriß.

setus  18.07.2011, 15:08

DH

dennis2263 
Fragesteller
 18.07.2011, 15:09

es geht um die tatsache dass ers mir einfach wegnimmt und denkt er kann machen was er will ;) unnötige antort

helrich  18.07.2011, 15:12
@dennis2263

wenn ich mir jetzt so zusammenreime, was man mit einer Spraydose in Kombination mit einem Feuerzeug so anstellen kann, hat wahrscheinlich Dich Dein Lehrer vor einer Anzeige wegen Brandstiftung bewahrt. Du solltest ihm dankbar sein und hier nicht den überflüssigen Zwergenaufstand proben!

Dann geh zur Polizei und erstatte anzeige. Außerdem sollten deine Eltern in Vertretung für dich auf Herrausgabe klagen.

Dann kann der Lehrer das ja mal einem Richter erzählen...

Lehrer nehmen einen nicht einfach so DInge ab. Hat da jemand etwa seinen Deostick als Brandgel benutzt???

Grundsätzlich darf der Lehrer das Eigentum nicht wegwerfen oder vernichten, aber dem Schüler aushändigen braucht er es auch nicht. Die Eltern können aber ihr Eigentum einfordern. Rechtlich gesehen gehört alles was der Schüler hat den Eltern!

Theoretisch könnten die Eltern also zur Schule fahren und die beschlagnahmten Gegenstände einfordern bzw. Schadenersatz verlangen. Aber in der Praxis ist es der Aufstand nicht wert. Vor allem könnte der Lehrer dann das nächste mal saftige Strafarbeiten auferlegen für den Lerneffekt statt die Billigteile einfach weg zu schmeissen.

dennis2263 
Fragesteller
 18.07.2011, 16:11

nein hatte nur den grund dass ich es FÜR MEINEN KÖRPER benutzt habe .. (der zweck eines deos ^^)

ja es geht mir um die tatsache dass er cniht denken sol er ist der baba und darf mir das einfach für mmer wegnehemn ... ich scheis auf den wert