70ccm im roller - welche strafe

9 Antworten

Fahren ohne Betriebserlaubnis. Der Roller wird eingezogen und verschrottet, was du allerdings bezahlen darfst.

Fahren ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis, was je eine Strafanzeige nach sich zieht. Eine Betrugsanzeige von der Versicherung kommt noch oben drauf, falls der Roller mit 50 ccm versichert war.

Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für mindestens 10 Jahre, nur über eine (teure!) MPU aufzuheben. Eventuelle Auslandsführerscheine gelten in Deutschland nicht, bis du die MPU bestanden hast. Die wenigsten schaffen das im ersten Versuch. Jeder kostet um die 500 Euro, gern mehr.

Dazu kommen noch die Verfahrenskosten und deine Auslagen, was du beides vollständig selbst bezahlst. Obendrein wirst du die Schulden nicht einmal durch Privatinsolvenz loswerden können, weil du sie durch eine Straftat erworben hast.

Vorstrafe, die im Führungszeugnis auftauchen könnte und bei späteren Verurteilungen, auch aufgrund anderer Taten, berücksichtigt werden wird.

Unterm Strich bleibst du uns für mehrere Jahre als Kraftfahrzeuglenker erspart.

mariohanaman 
Fragesteller
 02.08.2009, 22:14

sry aber kurz gesagt das was du sagst 1 überwiegend bullshit ^^ ...

1: der roller wird zwar eingezogen, vom gutachter begutahctet, und definitiv nicht verschrottet. den gutachetr natürlich bezahlen.

2: keine betrugsanzeige, nur fahren ohne erlaubnis und versi. schutz

3: kine sperre für 10 jahre, sondern für 3 (also führerschein mit 21)

4: noch nie habe ich in meinem leben gehört das ein rollertuner zur mpu muss

5: du zahlst die verfahrenskosten definitiv NICHT selbst (ausser deinen anwalt und evtl. gutachten)

6: ok evtl. schulden, aber warum schulden (wenn ja ka mit privatinsolvenz wieder loswerden, Man kann auch seine schulden durch arbeit abbezahlen ;-))

7: es müssen bei einem ausgleic (keine verurteilung indem sinne keine vorstrafen angerechnent werden (vergleich meint, dass man auf freiwilliger basis je nach schwere des falls und richter sozistunden und führerschein sperre auf sich nimmt, was aber nicht unbedingt einer verurteilung zugrunde liegen muss)

Trilobit  02.08.2009, 23:24
@mariohanaman

1: Habe ich gelesen. Wenns nicht stimmt - danke für die Info.

2: Du gibst gegenüber der Versicherung an, dass der Roller nur 50 ccm habe, was zu einem bestimmten rechnerischen Unfallrisiko führen würde. 70 ccm bedeuten mehr Leistung, höhere Geschwindigkeiten und andere Versicherungsbedingungen. Du täuschst die Versicherung vorsätzlich über die zu erwartende Unfallwahrscheinlichkeit.

3: Ich hatte übersehen, dass du offenbar minderjährig bist. Da mögen andere Regeln gelten als für Volljährige mit MPU.

Überhaupt - die MPU:

4: Wer sich über Gesetze hinwegsetzt und damit andere gefährdet - und mit 70 ccm zu fahren, obwohl nur 50 ccm erlaubt sind, zählt dazu - muss seine Vertrauenswürdigkeit bezüglich der Einhaltung der Verkehrsregeln nachweisen. Du solltest zumindest damit rechnen, dann wirst du wenigstens nicht unangenehm überrascht.

5: Hast du schon mal ein Strafverfahren verloren?

Ach ja, ich vergaß - minderjährig. Für solchen definitiven Vorsatz, wie du es andeutest, sollten Ausnahmen von der Nichtauferlegung gemacht werden.

6: "Schulden" bezog ich auf die zu erwartenden Strafen, Verfahrenskosten etcetera. Mit Arbeit kann man sie natürlich abarbeiten, aber ich ging aus bestimmten Gründen davon aus, dass daran nicht gedacht wurde. Da das (hoffentlich) nur eine theoretische Frage war, habe ich die Geschichte einfach weitergesponnen und einen möglichen scheinbaren Ausweg verschlossen.

7: Die Formulierung "auf freiwilliger Basis" amüsiert mich.

Frage: Wenn du alles schon weißt, warum fragst du dann?

mariohanaman 
Fragesteller
 07.08.2009, 14:57
@Trilobit

das sind allgemeine infos ... ich hab ha nach dem strafmaß gefragt, und nicht danach ob der roller deiner meinung nach verschrottet wird oder nicht

Also ich hab auch sonen Verfahren am Hals, Gerichtstermin steht noch nicht fest. Die Polizei ist ne längere zeit hinter mir her gefahren (war im dunkeln, hab die nicht bemerkt :( ) Hab deswegen gestanden, das der 70 laut Tacho fährt. Im Anhörungsbrief stand dann 68 km/h. Wenigstens durfte ich so meinen Roller behalten (natürlich sofort wieder gedrosselt) und konnte mir den Gutachter sparen.

Was gerichtlich kommt weiß ich nicht, ob es klug war das direkt zuzugeben weiß ich auch nicht, vielleicht hätte nen Anwalt was reißen können ^^

In diesem schon recht heftigen Fall könnte es auch zu einer Sperre kommen zur Erlangung des Führerscheins, so dass du ihn bspw. nicht schon mit 18, sondern erst mit 19 machen darfst. Den Führerschein mit 17 und Begleitung wirst du auf jeden Fall knicken können.

schuele .... 50E taschengeld ....

nein ich meine .. wenn ich beispielsweise nur die 25er drosseln entferne bekommt man ja anzeige, die aber in der regel fallengelassen wierd beim 1. mal ...

wei siehts denn bei 70er aus

von gelldstrafe bis zur haftstrafe ist alles drinn wenn der roller eingezogen wurde musst du auch das gutachten zahlen ca.360€