3 Wochenenden hintereinander arbeiten erlaubt?

2 Antworten

aber leider finde ich nichts wo steht, wie das mit den Wochenenden geregelt

Schau mal im § 16 Jugendarbeitsschutzgesetz nach.

Hier steht im Abs. 2 dass Jugendliche an Samstagen in Alten-, Pflege- und Kinderheimen beschäftigt werden dürfen.

Am Schluss des Abs. 2 steht auch: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

Im Abs. 3 ist zu lesen:

"Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15 JArbSchG) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen"

Also bei mir ist es auch so dass ich an 3/4 Wochenenden arbeiten muss... leider