2mal Abstandsmessung innerhalb 1Woche - längeres Fahrverbot?
Hallo, Wurde innerhalb einer Woche zweimal auf Abstand gefilmt. Das erste mal am 30.06.09 mit 24m Abstand bei 138km/h, müssten also weniger als 4/10 des halben Tachowertes sein. also 180€ und 3 Punkte
Das zweite mal am 03.07.09 mit 14m Abstand bei 100km/h, müssten also weniger als 3/10 des halben Tachowertes sein. 160€, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Bei der zweiten Messung wusste ich noch nicht mal was vom dem ersten Verstoß. Bin mit dem Auto meines Partners gefahren und habe letzte Woche erst von dem ersten Vorfall gehört und die schriftliche Zeugenbefragung wurde erst die letzten Tage weggeschickt, hab also bis jetzt noch keine Post dazu bekommen, wurde also noch nicht sanktioniert. Heute kam der nächste Brief mit schriftliche Zeugenbefragung zum zweiten Vorfall.
Was passiert bei Wiederholungstätern innerhalb kurzen Zeitabständen. Hatte jedoch bisher noch keine Punkte und groben Verstöße. (nur vor paar Monaten Blitzer mit 5km/h zu schnell) Habe nun Angst eine höhere Strafe und vor allem ein längeres Fahrverbot zu bekommen!!! Jedoch wusste ich ja bei der zweiten Messung noch nichts von der ersten, wird das trotzdem als „Beharrlichkeit“ angesehen und bestraft???
Vielen Dank Caro
7 Antworten
Ich will nicht ZU schwarz malen: aber du wirst vermutlich bald ein Weilchen zu Fuss gehen oder mit dem Fahren dürfen.
ob gewusst oder nicht....du hast den abstand nicht eingehalten,also unbelehrbar ;-)
Du hattest zwar keine Möglichkeit, aus der Bestrafung des ersten Falles zu lernen, bevor du den zweiten Verstoß begangen hast, aber du hättest selbst erkennen müssen dass du zu dicht aufgefahren bist.
Wenn es gut läuft, wird vielleicht nur der zweite Verstoß bestraft (weil er schwerer wiegt als der erste), aber verlass dich mal nicht darauf.
HI, ich stecke bereits selbst in so einem Verfahren! 2 Messungnen innerhalb 11 Tage! Mein Anwalt hat gesagt, dass sich die Strafen NICHT erhöhen! In meinem Fall 2 Mal Fahrverbot von 1 Monat. Beides wird einzeln betrachtet und im schlimmsten Fall 2 Monate Fahrverbot bei MIR.
Bei dir 1x zahlen mit Punkten, 1x Fahrverbot. Es ist unerheblich, in welchem zeitlichen Abstand das ganze geschah. Die Sache mit Wiederholungstäter und unbelehrbar gilt NICHT bei Abstandsmessung!
Hab meine Verfahren im Oktober. Danach kann ich es dir noch genauer beantworten :-)
seitdem ich letzte Woche den ersten Verstoß erfahren hab, hab ich das auch vollkommen eingesehen und seitdem achte ich sehr darauf meinen Abstand und alles einzuhalten. Der erste Verstoß hätte mir ja als belehrung gereicht. Hätte ja niemand ahnen können das ich 3 Tage nach dem ersten wieder gefilmt werde. Ich weiß dafür gibt es kein Entschuldigen, war einfach eine sehr stressige Prüfungswoche und nun auch teure.
Vielen dank für die Antworten