BAföG, Studiengangwechsel - ab wann ist eine Begründung notwendig?

3 Antworten

Du brauchst eine Begründung. Aber sich so einfach auf einen Neigungswandel zu beziehen, dürfte nicht reichen. Auch einfach zu behaupten, eine fehlende Eignung läge vor, wäre zu wenig. Hier sollte schon konkret mit Beispielen belegt werden, weshalb im eigenen Fall ein Neigungswandel oder eine fehlende Eignung gegeben ist. Und es sollte auch deutlich werden, wieso Du das nach dem 1. Semester noch nicht feststellen konntest.

Ja, das ist tatsächlich so. Wenn man innerhalb der ersten zwei Semester wechselt wird automatisch von einem wichtigen Grund ausgegangen. Bei einem Wechsel im oder nach dem dritten Semester muss man das selbst begründen. Da kann an aber entfach fehlende Eignung oder Neigungswandel angeben, das wird dann eigentlich akzeptiert.

Ich glaube, dass man tatsächlich schon, wenn man sich während des dritten Semesters exmatrikuliert, eine Begründung schreiben muss.