20h/Woche als Student überschreiten?

2 Antworten

Während der Vorlesungszeit dürfen die 20 Std/Wo. nicht überschritten werden (auch nicht geringfügig oder wegen zuviel Arbeit) -  am Wochenende oder in den Semesterferien gibt es die Grenze nicht; die gibt es auch nicht, wenn man während der Vorlesungszeit nur abends oder nachts arbeiten würde (erhöhte Nachweispflicht).

Die über 20 Std. hinausgehenden Beschäftigungen dürfen insgesamt max. 26 Wochen betragen (Beschäftigungswochen nicht Kalenderjahrwochen).

sniffi 
Fragesteller
 19.01.2017, 13:26

Ich habe gerade gelesen, dass es aber seit dem 1.1.2017 die Regelung gibt, dass eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn die Beschäftigung auf maximal 26 Wochen befristet ist. Also scheint es doch möglich zu sein.

DerSchopenhauer  19.01.2017, 14:12
@sniffi


Danke für den Hinweis.

Ich habe mir das entsprechende Rundschreiben des GKV, Deutsche Rentenversicherung und Arbeitsagentur vom 23.11.2016 diesbezüglich angeschaut:

Die bisherige Regelung ist VERSCHÄRFT worden:

Es gilt nunmehr:


Die Versicherungsfreiheit bei einer Beschäftigung während der Vorlesungszeit die über 20 Std./Woche ausgeübt wird (z. B. abends, nachts oder am Wochenende) ist nunmehr nur noch bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen von max. 26 Wochen möglich, weil bei Aufnahme der unbefristeten Beschäftigung absehbar ist, daß sie über einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen im Umfang von mehr als 20 Std./Woche ausgeübt werden wird.


Daher muß das Arbeitsverhältnis nunmehr für max. 26 Wochen befristet werden.

Das gilt ausschließlich für die Vorlesungszeit und nur bei Beschäftigungsverhältnissen über 20 Std./Woche

In den Semesterfereien und bei max. 20 Std. (hier ist auch unbefristet möglich) bleibt alles beim alten.
DerSchopenhauer  19.01.2017, 14:21
@DerSchopenhauer

Beispiel:

25 Std. Woche während der Vorlesungszeit

Davon 18 tagsüber und 7 Std. am Wochenende

Das geht nur noch, da insg. 20 Std. überschritten werden, mit Befristung, da man sonst dauerhaft (also mehr als 26 Wochen) mehr als 20 Std. hätte.

Nein, du must eben darauf achten, die Stundenzahl nicht zu überschreiten.

sniffi 
Fragesteller
 19.01.2017, 12:41

Was passiert dann, wenn man die Studenzahl überschreitet. Muss der Arbeitgeber nicht auch darauf achten?

tryanswer  19.01.2017, 12:46
@sniffi

Dann verlierst du u.U. Förderansprüche oder der Arbeitgeber muß dich sozioalversichern (ich weiß gerade nicht welche Stundenzahl für das eine oder ander ausschlaggebend war).

Arbeitgeber, die explizit Studentenjobs ausschreiben, sind in der Regel mit dem Problem vertraut. Verantwortlich dafür bist jedoch zunächst mal du selber.

Richard1962  19.01.2017, 14:41
@tryanswer

Unterschiede:
1) Werkstudent (20h/Woche) = Job mit Bezug zum Studium. 26  Wochen Befristung - wie oben angemerkt. = sozialversicherungsfrei
2) Studenten-Minijob: Verdienstgrenze 450€/Monat oder 5400€ pro Jahr= sozialversicherungsfrei

Das sind beides feste Anstellungsverhältnisse, wenn auch der Werkstudent ein befristetes hat.

Wichtig: bekommt man andere Fördermittel (bsp Bafög) muss man aufpassen, da es hier Abzüge geben kann.