2 unterschiedliche Kennzeichen an einem Fahrzeug?

6 Antworten

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Wenn es ein offzielles "Blitzerfahrzeug" einer Ordnungsbehörde ist, dann ist das vollkommen in Ordnung. Diese Fahrzeuge haben sogenannte "Tarnkennzeichen", eines ist dem Fahrzeug amtl. als erstkennzeichen zugeteilt (das von dem Kreis, in dem sich auch die Behörde befindet) die anderen sind ihm aber auch offziell als Tarnkennzeichen zugeteilt. Dazu gehört dann auch eine Genehmigung, in der genau aufgeführt ist, welche anderen amtl. Kennzeichen geführt werden dürfen. Meistens sind es Kennzeichen der Nachbarkreise. Bei einer HU müssen dann auch alle Kennzeichen gesiegelt werden und die Plaketten dazu werden ebenso mehrfach verbucht. Das gleiche gibt es auch für zivile Fahrzeuge der Polizei (u.a. auch ProVida Fahrzeuge) oder die Meßfahrzeuge der Bundesnetzargentur. Nur sollen eigentlich vorne und hinten das selbe Kennzeichen angebracht werden. Vorgeschrieben ist es aber nicht, denn egal welches Kennzeichen man als Zeuge angeben würde, allle sind offziell dem Fahrzeug zugeteilt.

Natürlich ist es nicht erlaubt. Das solltest du deinem Ordnungsamt oder der Polizei melden, dass ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt.

Dann informiere doch die Polizei oder das Ordnungsamt. Und fröhlich blitzen darf das Auto natürlich auch nicht. Entsprechende Beleuchtungseinrichtungen sind vermutlich gemäß StVZO nicht zugelassen. Irritierende Lichter stellen mitunter eine Verkehrsgefährdung dar.

Fröhlich vor sich hinblitzt? Dann müsste ja auch jemand drin sitzen. Einfach mal anklopfen und nachfragen :)

Ansonsten einfach mal bei der Polizei oder beim Ordnungsamt nachfragen. Sollte auch jeden Fall nicht erlaubt sein, und wenn es in einem öffentlichen Raum steht dann erst recht nicht (ist nochmal ein Unterschied zu einem privaten Gelände).

Ruf die Polizei!
Es ist nicht erlaubt!