Darf mir das Jobcenter 2 Sanktionen im gleichen Zeitraum geben?

4 Antworten

Grundlegend ist es möglich, auch mehrere aufeinanderfolgende Sanktionen zu verhängen. Das kommt dann zur Anwendung, wenn in einem bereits laufenden Sanktionabschnitt eine erneute sanktionswürdige Verfehlung erfolgt. Jede Sanktionierung läuft für sich jeweils für die Dauer von 3 Monaten.

Meldeversäumnisse werden dabei mit 10% Minderung der Regelleistung  sanktioniert, wenn z.B. ein Termin ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wird. 30% gibt es u.A. für mangelnde Eigenbemühungen oder Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes ohne wichtigen Grund . 100% bekommst Du nur für schwerwiegende Verfehlungen. Der Minderungsrad einzelner Sanktionen summiert sich in dem Zeitraum zeitlicher Überlappung mehrerer Sanktionslaufzeiten.

 Die o.g. Sanktionierungen können aber nur auf die Regelleistung angewandt werden, nicht auf die KDU. Somit wären 100 % das Maximum auch bei sich zeitlich überschneidenden Einzelsanktionen.

Die KDU können nur unter bestimmten Vorraussetzungen gekürzt oder gänzlich gestrichen werden.

Bitte wende Dich an den

Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)

Prüfen Sie kostenlos Ihre Möglichkeiten!
http://mehr-hartz4.net/index.php?id=452 

Dieser Verein hilft vielen Hartz IV-Beziehern (und auch anderen). - Um mehr über diesen Verein zu erfahren google mit

DSD diskriminierung

Google mit

arbeitslosen initiative und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist. Frage dann, ob sie behördenunabhängig arbeiten, denn es gibt auch Beratungsstellen, die vom Arbeitsamt sind).

Nimm auch Kontakt auf mit einer

Sozialberatung

google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).

cyracus  23.10.2015, 17:23

Wenn Du zum Amt gehst, um dies zu klären, geh auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt.

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen. - Einzig nicht mehr aktuell in der Info: Darin wird erklärt, dass Beistände sich nicht ausweisen müssen (liest Du ja dann dort). Das Sozialgericht Stuttgart urteilte unlängst: Ämter können vom Beistand verlangen, dass er sich ausweist.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Nein, sie dürfen Dir nicht gleich 100% wegnehmen!

Nur immer 10%! Ab 70% dürfen sie glaube ich komplett,

also 100% einstellen dann müssen sie Dir allerdings

Sachmittelgutscheine aushändigen.

Die Miete dürfen sie ÜBERHAUPT NICHT kürzen!

Widerspruch einlegen! Sofort!

Dir muss erstmal die Möglichkeit gegeben werden dich dazu zu äußern und zu widersprechen. 

Außerdem muss auch genau genannt werden warum du sanktioniert wirst.

Wenn du unter 25 bist, geht das mit den Sanktionen sehr schnell. Die dürfen auch direkt 100% streichen. Über 25 ist das nicht mehr so leicht.