100 Stunden Vertrag und kein Urlaub?

6 Antworten

Aber im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass sich mein chef dazu entscheiden kann den Urlaub weder zu geben noch auszubezahlen.


Die Klausel ist nichtig weil sie gegen das Bundesurlaubsgesetz verstößt. Es sind 12 Tage Urlaub zusammenhängend zu gewähren.

§1 Bundesurlaubsgesetz
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalendejahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

§ 7 Bundesurlaubsgesetz
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen

Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Und nein, Du darfst nicht einfach von der Arbeit wegbleiben. Du kannst aber deinen Urlaubsanspruch mit einer einstweiligen Verfügung des Arbeitsgerichtes durchsetzen.

Du hast aber den richtigen Schritt gemacht, weg aus so einer Klitsche.



Der Passus ist nichtig, er verstößt gegen das geltende deutsche Gesetz.

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt den gesetzlichen Mindesturlaub vor. Gesetze können nicht vertraglich "ausgehebelt" werden, so ein Passus ist unwirksam.

Seit wann bist Du im Betrieb? Wie lange arbeitest Du dort noch? Wie viel Urlaub gibt es für die anderen Arbeitnehmer? Dir steht für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses 1/12 des im Betrieb gewährten Jahresurlaubs zu.

Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob, der Urlaubsanspruch besteht. Urlaub wird außerdem nicht in Stunden sondern in Tagen gerechnet. Beim Urlaubsentgelt muss der AG die Berechnung des Urlaubsentgelts nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt, bzw. Abgeltung des Urlaubs vornehmen (§ 11 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz).

Du schreibst dem AG jetzt einen Brief beantragst den Dir noch zustehenden Urlaubsanspruch als Freizeitausgleich vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu geben. Will er das nicht, kann er die Urlaubsgewährung nur ablehnen, wenn "dringende" betriebliche Gründe dagegensprechen. Dann muss er Deinen Urlaub nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.


 

Sollte tatsächlich das drinstehen, was du sagst, ist das unzulässig. Aber möglicherweise hast du das auch nur falsch verstanden. Bitte zitiere deshalb mal den genauen Wortlaut der Klausel - vorher kann man keinen konkreten Rat geben.

Den gesetzlichen Mindestanspruch kann man allerdings auch vertraglich nicht ausschließen.

Aber im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass sich mein chef dazu entscheiden kann den Urlaub weder zu geben noch auszubezahlen

Unwirksam.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Kannst du den exakten Wortlaut mal einstellen?