Ab wann ist der Vertrag unbefristet?
Hallo,
ich habe in den letzten zwei Jahren 2 befristete Arbeitsverträge gehabt über jeweils 12 Monate, nun ist mein befristeter vertrag ausgelaufen.
Mein Chef hat mich aber weiterhin im Dienstplan eingetragen und ich bin auch weiterhin zur Arbeit gegangen, da ich davon ausgegangen bin nun in einem Unbefristeten Arbeitsverhältnis zu sein.
Nun, Wochen später kommt mein Chef mit einem neuen, Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag , weil er mitbekommen hat, dass ich zu September einen Uni Platz bekommen habe. Ist das rechtens?
Herzliche Grüße
yumeko
5 Antworten
Nun, Wochen später kommt mein Chef mit einem neuen, Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag
Den brauchst Du nicht unterschreiben, Du hast schon ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das Du unter Einhaltung der vertraglichen/tariflichen/gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kannst.
Hat der AG Dir einen Grund genannt, warum er jetzt mit dieser Sachgrundbefristung "um die Ecke" kommt? Davon mal abgesehen, dass das zu spät ist, weiß er doch, dass Du höchstens noch bis August im Betrieb bist und er nicht befürchten muss, Dich noch lange beschäftigen zu müssen.
Zweimal Befristung in Folge ist max, danach nicht mehr erlaubt. Wenn mich nicht alles täuscht, Du nach Ablauf des vertrages noch mit seiner Zustimmung /mit seinem Auftrag Arbeitsleitung erbracht hast, gilt das als Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Ja, das kenn ich auch so, danke schonmal für deine Antwort.
Zweimal Befristung in Folge ist max, danach nicht mehr erlaubt.
Um genau zu sein:
Ein zeitlich/kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis kann bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren dreimal verlängert werden - also insgesamt 4 Befristungen.
Davon gibt es aber Ausnahmen.
Die 2-Jahresfrist gilt grundsätzlich nur für Befristungen ohne Sachgrund.
Ein befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund im Anschluß an einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund ist zulässig - umgekehrt würde es nicht gehen.
Bei den Suchgründen muß geprüft werden, ob es überhaupt ein Sachgrund ist, der den gesetzlichen Bestimmungen genügt.
Damit Du aber weiter beschäftigt bleibst, kannst Du den Vertrag auch unterschrieben, egal ob der Befristungsgrund zulässig ist - das kann später nach Ablauf der Befristung gerichtlich überprüft werden.
Dann ist ein unbefristets Arbeitsverhältnis bereits entstanden - die Befristungsabrede muß vor Antritt der Arbeit bzw. in diesem Fall vor dem erneuten Beginn eines befristeten Arbeitsverhältnisses von beiden Seiten unterschrieben werden - es sollte darauf geachtet werden, daß man auch nachweisen kann, daß der Vertrag verspätet vorgelegt wird (Zeugen oder auf dem Vertrag/der Befristungsabrede vermerken - Vertrag bzw. Befristungsabrede nicht rückdatieren!!).
Auch hier kann dann gewartet werden, bis die Befristung beendet ist.
Man kann auch gleich eine Kontrollklage einreichen um den Vertrag zu entfristen.
Danke, das hat mir sehr weiter geholfen!
Wenn du einen Tag länger als deine Befristung ging gearbeitet hast, hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Beachte das auch wenn du studieren willst. Dann musst du rechtzeitig kündigen!
Vielen Dank für deine Antwort, dass mit der Kündigung ist mir bewusst.
So ist es . Der Vertrag ist jetzt unbefristet.
Nein, ist es nicht.
Danke für die Antwort, wie sieht es denn aus mit der Zwischenzeit, ich habe ja über 3 Wochen gearbeitet bis mein Chef mit dem neuen Vertrag auf mich zu kam.
Ist in der Zeit nicht ein unbefristeter Vertrag entstanden?