Steuerfreibetrag für einen Vater, der keinen Unterhalt zahlt?

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Der Kinderfreibetrag steht prinzipiell erst einmal beiden Elternteilen zu. Ob Unterhalt gezahlt wird, ist dafür nicht entscheidend. Allerdings kann derjenige, der den Unterhalt bestreitet, die Übertragung des Kinderfreibetrages in der Einkommensteuererklärung beantragen, wenn der andere Elternteil nicht zahlt, § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG.

Die Änderungen der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte nimmt jetzt das Finanzamt vor.

Interessant wäre, ob er Dich zwingen kann, die Urkunde herauszugeben. Ggf. könnte er sich sicher eine Abschrift beim Standesamt besorgen, kostet aber.

Hallo, meine Kinder sind 19 und 24 Jahre, beide in der Ausbildung, leben bei mir (Mutter) der Vater ist vermutlich Harz IV und zahlt schon seit ein paar Monaten keinen Unterhalt mehr ist das in Ordnung haben wir sonstige Möglichkeiten den Unterhalt einzufordern und wie ist das mit dem Freibetrag aud der LSt.-K. wir haben ja beide 0,5 Kinder kann ich das ändern lassen?

Eigentlich bekommt er den halben Kinderfreibetrag automatisch. Aber wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann der andere Elternteil den kompletten Freibetrag erhalten.

Das ist ja bei dir ohnehin schon der Fall. Und zahlen tut er auch nicht. Also ist deine Weigerung und deine Frage nach dem Warum absolut gerechtfertigt.

Du brauchst ihm die Hälfte nicht abzutreten.

jassi1807 
Fragesteller
 14.03.2011, 16:09

Wird das Kind nur durch Vorlage der Geburtsurkunde eingetragen oder muss er einen Nachweis bringen, das er Unterhalt zahlt? Mich irritiert auch das sein Arbeitgeber angeblich danach gefragt haben soll... Muss er das nicht beim Einwohnermeldeamt oder beim Finanzamt eintragen lassen?

Ich denke ja. Und wenn die Unterhaltsvorschuß bekommst wird sich die zuständige Behörde schon darum bemühen das Geld einzutreiben.
Für die Berechnung der Steuer macht das auch nicht viel aus.

sonnenlady  14.03.2011, 15:51

Das hat allerdings mit dem Freibetrag nichts zu tun. Zumal der UV auch nur auf 6 Jahre, max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird.

Unterhaltsvorschuß und Kinderfreibetrag sind zwei Paar verschiedene Schuhe.

derrolf  14.03.2011, 15:52
@sonnenlady

Schon klar, es ging ja nur darum, dass er nichts zahlt, da wird er dann schon zur Verantwortung gezogen werden.

jassi1807 
Fragesteller
 14.03.2011, 15:54
@derrolf

Er meint aber; weil ich UVG bekomme würde er ja eigentlich Unterhalt zahlen und deswegen würde Ihm der freibetrag auch zustehen.