zweitwohnung als hartz 4 empfänger im ausland

8 Antworten

Anmelden kannst du dich in Dänemark, riskierst allerdings die Sozialleistung, wenn das bekannt wird. Hier greift die Residenzpflicht. Du musst an einer deutschen Adresse erreichbar sein und dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Am besten du fragst bei der ARGE nach, dann hast du eine verbindliche Aussage.

Frag mal deinen Sachbearbeiter..

Ody85  25.05.2011, 12:23

der will auch mal was zu lachen.

Klar darfst du das; solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, du der Residenzpflicht des SGB II bzw. der Erreichbarkeitsanordnung Genüge tust und dir den Wohnsitz leisten kannst, darfst du sogar auf den Malediven oder Hawaii einen Dritt- und Viertwohnsitz haben.

Ich denke nicht!

Dann darfst du aber nur 3 Wochen im Jahr dahin. Wenn du hier Leistungen beziehen willst, hast du residenzpflicht.