Zwang Hausverkauf durch Sozialamt?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Das Sozialamt muss Vermietung statt Verkauf gewähren. 50%
Bei Nicht-Verkauf ist Ablehnungsbescheid/ Grundsicherung illegal. 50%
Das Sozialamt darf nicht zum Verkauf des Grundstück auffordern. 0%

6 Antworten

Du bekommst deshalb die Grundsicherung gemäß SGB XII,weil es diesen Grundbesitz in Portugal gibt, zunächst nur darlehnsweise .

Das Sozialamt will diesen Zustand schnellmöglichst beenden und wird Dir auch Fristen setzen, in denen der Grundbesitz veräußert sein sollte.Du wirst Deine Verkaufsbemühungen nachweisen müssen.

Wie diese ziemlich vertrackte Situation letztlich aufgelöst werden kann,das weiß ich auch nicht.Was ich aber weiß ist, dass das Sozialamt Dir keine Zugeständnisse machen können/wollen das Haus in Portugal zu renovieren (mit welchen Mitteln ?) damit später auch Mietzahlungen entfallen.

Obwohl das wäre eine Lösung.Werden die aber nicht machen, weil keiner weiß was in 2 Jahren ist und nach Portugal zu ziehen,können sie Dich ja nicht zu zwingen.

Langsam.

Du wohnst in D und hast Grundeigentum in Portugal... interpretiere ich das richtig?

Dann bist du gehalten, dein Vermögen einzusetzen zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten bis du die Schongrenze erreicht hast.

Und die ist bei Grundsicherung nun mal ganz anders als bei Arbeitslosengeld 2!

Wesentlich strenger sind die Regelungen zur Vermögensberücksichtigung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Gesonderte Frei- oder Absetzbeträge gibt es nicht.

Altersvorsorgevermögen, das der zusätzlichen Altersvorsorge dient und dessen Ansammlung staatlich gefördert wird. Gemeint sind Riester-Renten, die bestimmungsgemäß als – anzurechnendes – Einkommen und nicht als Vermögen eingesetzt werden sollen. Sonstiges Altersvorsorgevermögen ist bestimmungsgemäß einzusetzen. Im Fall der vorübergehenden Unverwertbarkeit eines einzusetzenden Altersvorsorgevermögens kommen Grundsicherungsleistungen als Darlehen in Betracht.

Und genau das ist dir passiert: Du bekommst wegen "Unverwertbarkeit" des portugiesischen Eigentums die Grundsicherung als Darlehen.

Was du in Zukunft mit der Immobilie vorhast, interessiert dabei nicht. Fakt ist: Sie ist Vermögen und damit zu verwerten. Denn.... du bewohnst sie nicht und damit hat sie keinerlei "Schutzstatus".

Mein Fazit:

Ja, du wirst sie verkaufen müssen.

solomio 
Fragesteller
 12.07.2019, 16:19

Richtig interpretiert ... Ich wohne in D ... usw.

Ich erhalte wegen Erwerbsminderung eine Rente. Das Sozialamt zahlt mir zusätzlich etwas Grundsicherung. Das Wohngeld hat mir das Sozialamt genommen.

Ich zahle als Mittelloser und Bedürftiger mit Wohngeld Schulden an das Sozialamt.

Und in das Haus darf ich nicht umziehen, weil mir sonst nichts mehr vom Staat gezahlt wird, weil das Haus im Ausland ist.

Reguläre Rente erhalte ich erst in 2 Jahren.

0
Dea2010  14.07.2019, 10:21
@solomio

DANN ist das Eigentum in Portugal nach gesetzlicher Definition grundsätzlich erst mal Vermögen, das du zum Lebensunterhalt zu verwerten hast.

Die einzige Option, die du hast, ist folgende:

Du listet akribisch auf, was alles an Instandhaltungen etc erforderlich ist, damit die Immobilie überhaupt marktfähig (verkäuflich) ist/wird. Kostenvoranschläge, gf. Gutachten, (schriftliche!) Aussagen von Maklern etc.

Dem stellst du gegenüber, was laut Marktlage für die (Schrott)Immobilie überhaupt erzielbar wäre, sprich zu welchem Preis das Ganze von einem Makler angeboten werden kann.

Hinzu kommen die eigentlichen Verkaufskosten... Provision, Gebühren, Steuern für Umschreibung, Einkommenssteuer auf den Verkaufserlös etc.

Unterm Strich kommt dann das raus, was du "für den Lebensunterhalt" einsetzen könntest... und da stellt sich die Frage nach einer womöglich vorliegenden Unwirtschaftlichkeit der Aktion!

Also sammle alles an Zahlen, Daten und Fakten dazu und geh dann (mit Beratungshilfeschein!) zu einem guten Anwalt für Sozialrecht. Zu empfehlen ist in Spezialfällen Harald Thome (Wuppertal). Und dann geh vor Gericht, und zwar pronto! (Hat aber auch Kehrseiten!)

SO kann vielleicht ein Zwangsverkauf abgewendet werden UND du erhältst dir den Alterswohnsitz. Wobei sich die Frage stellt: WENN du die Instandhaltung stemmen kannst (und das wirst du nachweisen müssen), dann kannst du übersiedeln und fällst dem deutschen Staat nicht mehr "zur Last" mit Grundsicherung. Kehrseite des Arguments: Der deutsche Staat ist nicht dazu da, dir die Lebenshaltung zu Finanzierung, bis du irgendwann die Auslandsimmobilie auf Dauer bewohnen kannst.

0

Du hast geldwertes Eigentum. Das musst Du erst einsetzen.

Da fehlen ein paar abstimm-optionen

z.b. Das das Sozialamt die Zahlung solange einstellt, wie du das Haus mit Grundstück besitzt

wenn du das vermieten möchtest, kannst du das gern tun, musst die Renovierung halt selber bezahlen!

es kann ja nicht die Aufgabe der Solidargemeinschaft sein, dein Haus in Portugal zu renovieren ...Verkauf die Klitsche oder zieh selber ein...