zuhause rausgeflogen

14 Antworten

Sie können zur Frühstückszeit zur Bahnhofsmission gehen, dort wird man Ihnen Adressen nennen, so daß Sie erst einmal in einer Notunterkunft unterkommen können. Auch die Caritas wird Ihnen Adressen nennen. In diesen Not-(Wohn-) Unterkünften gibt es SozialarbeiterInnen, die Ihnen helfend zur Seite stehen.

jimbo23  10.11.2011, 05:35

Eine der wenigen Top Antworten. DH

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fungi1245 
Fragesteller
 10.11.2011, 05:41
@jimbo23

danke für die antwort aber wo finde ich sowas wie eine bahnhofsmission?

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jimbo23  10.11.2011, 05:43
@fungi1245

Die 2 die ich mal durch zufall gesehen habe, waren im HBF der Stadt (köln, Düsseldorf in meinem fall) ich gehe davon aus das die immer am HBF einer Stadt sind

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Dann bleibt dir nur eins, geh auf die für dich zuständige ARGE und schildere denen dein Problem. Zumindest wird deiner Mutter Geld abgezogen und Hilfe bekommst du möglicherweise auch.

ich habe gelesen eine eigenen wohnung stehe mir nicht zu da ich u25 bin? stimmt das?

Nein.
Wenn dich deine Mutter ihrer Wohnung verwiesen hat, dann liegt damit ein Härtefall vor, der das Jobcenter letztlich zwingt, dir eine wohnung zu genehmigen (falls du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst).

Lass dich auf jeden Fall vor Ort sozialrechtlich beraten und nimm Jobcenter-Termine niemals ohne Beistand wahr. Stelle zudem jeden Antrag schriftlich und lass dir den Eingang des Antrags quittieren.

Geh zur Arge und zum Wohnungsnotfallamt (keine Ahnung ob das so heißt die arge weiß das) dort bekommst du evtl eine unterkunft, denn in Deutschland muss niemand auf der Straße leben. Am besten gehst du auch später mal zu deiner Mutter und fragst wegen dem Geld, wenn alle Fronten total verhärtet sind hast du ja noch anspruch auf Kindergeld.

beast  10.11.2011, 05:48

Kindergeld mit 22 ? Wo lebst Du denn? Das gibts nur bis 21 .... und auch nur wenn "das Kind" noch zur Schule geht oder in Ausbildung ist.

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jimbo23  10.11.2011, 05:57
@beast

man kann bis 25 Kindergeld bekommen in ausnahmen sogar bis 27. und wenn man zuhause rausgeschmissen wird kann man Kindergeld und ggf. Unterhalt von den Eltern (in dem Fall der Mutter) beantragen.

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Wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist, hast Du im Arbeitsamt einen Fallmanger, der Dich betreut. Melde Dich gleich heute Früh bei dem und laß Dich beraten, wie es weitergehen soll. Vielleicht schickt er Dich zum Sozialamt, zu einer Obdachlosenunterkunft oder in ein Frauenhaus. Jedenfalls gib nicht gleich auf, wenn er sich nicht zuständig fühlt. Verlang dann nach seinem Vorgesetzten und verkünde ruhig, Du wirst hier nicht eher rausgehen, bis Dir nicht geholfen wurde, bzw. wer Dir konkret weiterhelfen kann, welche amtliche Stelle.