Zeug einbehalten?

MagisterSamael  14.04.2024, 06:03

Wurde ein derartiger Vertrag aufgesetzt, wurdest du als Mieter eingetragen oder als Untermieter aufgenommen?

Tinagreif1998 
Fragesteller
 14.04.2024, 06:05

Nein gar nix von den drei Sachen aber sie will ein vertrag machen den ich unterschreiben soll

4 Antworten

Ave!

Es gibt weder einen Vertrag, noch stehst du im Mietvertrag oder bist Untermieter.

Demnach musst du rechtlich auch nicht für die Wohnung aufkommen und bist in keiner Weise verpflichtet etwas zu zahlen - da kann sie sich auf den Kopf stellen.

Nachträglich einen Vertrag unterschreiben würde ich auf keinen Fall. Es sind keine solchen Dinge vereinbart gewesen und daher unzulässig was sie macht.

Behält sie dein Eigentum ein, dann gehst du zur Polizei und gut ist.

Und die 300€ zahlst du gefälligst auch nicht mehr - nicht wenn sie so drauf ist.


Tinagreif1998 
Fragesteller
 14.04.2024, 06:11

Also darf sie nicht einfach so ein Vertrag machen

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MagisterSamael  14.04.2024, 06:13
@Tinagreif1998

Dürfte schon, aber du musst ja nicht unterschreiben.

Niemand darf dich dazu drängen. Das wäre sonst eine Nötigung und ebenfalls strafbar.

Solch ein Vertrag muss vorher gemacht werden, nicht nachher.

Ob du unterschreibst oder nicht bleibt egal wie deine Sache. Stimmst du dem nicht zu was drin steht unterschreibst du nicht und er hat keine Gültigkeit. So einfach ist es.

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Tinagreif1998 
Fragesteller
 14.04.2024, 06:17
@MagisterSamael

Ok momentan bin ich noch bei der Freundin und habe mittlerweile so eine Angst aufgebaut zu ihr das ixh nicht weiß wie ich hier raus komme

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MagisterSamael  14.04.2024, 06:24
@Tinagreif1998

Da kann ich dir leider auch nicht helfen, da ich deine Lebenssituation nicht kenne.

Wenn du dort gemeldet bist und dort Besitz hast, dass du nicht händisch transportieren kannst, dann darf sie dich tatsächlich auch nicht einfach vor die Tür setzen.

Laut dem Gesetz muss ein Beistzer nämlich jederzeit Zugriff auf seinen Besitz haben können und darüber verfügen können. Einfach raus stellen ist Sachbeschädigung. Damit hättest du tatsächlich aktuell zumindest etwas Zeit gewonnen.

Sie müsste nämlich dich nämlich erst einmal zur Räumung auffordern und dir genügend Zeit dazu geben. Erst dann dürfte sie die Räumung auch über die Polizei veranlassen.

Frag nicht woher ich es weiß, ich hatte einen ähnlichen Fall, nur ich war auf der anderen Seite. Eine Ex wollte nach der Trennung einfach nicht aus meiner Wohnung raus und ich hatte das ganze Spiel auch gehabt...

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MagisterSamael  14.04.2024, 06:32
@Tinagreif1998

Ich nehme die Anfrage sofort an, habe aber keine Zeit mehr zum Schreiben, weil ich jetzt weg muss. Ich bin den ganzen Tag unterwegs.

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Nein. Das ist Diebstahl

Woher ich das weiß:Hobby – Gamer - since '89

nein natürlich nicht. Gibts überhaupt irgendeinen echten Vertrag?


Tinagreif1998 
Fragesteller
 14.04.2024, 06:04

Nein sie will ein machen den ich unterschreiben soll

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Tinagreif1998 
Fragesteller
 14.04.2024, 06:08

Nein sie will aber selber einen erstellen

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Würde sagen nein. Man kann sich freundschaftlich auf ja oder nein einigen. Aber freundschaftlich wäre eigentlich, dass was man verbraucht/genutzt hast. Also nur früher ausziehen, nee man.


Tinagreif1998 
Fragesteller
 14.04.2024, 06:22

Also darf sie das nicht

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DeadX  14.04.2024, 06:33
@Tinagreif1998

Klar. Aber frage hier nicht wenn du schon deine Meinung hast. Ergibt keinen Sinn ne :3

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