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Zahlungsziel bei Rechnungen als freiberufliche Dozentin

gefragt von barmas am 18.03.2008 um 8:45 Uhr

Bin seit Oktober 2007 als freiberufliche Dozentin bei einem Bildungsträger beschäftigt. Die Rechnungen werden wir immer am letzten Tag des Monats für den geleisteten Monat gestellt. Die Zahlungsmoral verschlechtert sich von Monat zu Monat. Mittlerweile bekomme ich mein in Rechnung gestelltes Honorar erst zwei Monate später. Bis heut ist die Zahlung von Januar noch nicht verbucht. Was kann ich da tun? Und vor allem wie kann ich zukünftig vorbauen, um pünktlich und schnellstmöglich mein Honorar erhalte. Gibt es da irgendwelche Gesetzestexte, die ich in meinem Rechnung mit einbauen könnte oder sollte? Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.


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Reply


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 18. März 2008 08:55
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Da hilft nur ein Gespräch mit Deinem Bildunsgträger, in dem Du mal nachfragst, warum das so ist. Eine spezielle gesetzliche Regelung, wann freiberuflich erarbeitete Honorare zu zahlen sind, gibt es nicht, wenn es nicht explizit im Honorarvertrag vereinbart ist. Das muss da aber nicht drinstehen, es liegt im Rahmen der sogenannten Vertragsfreiheit.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 18. März 2008 10:50
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Was steht denn als Zahlungziel auf der Rechnung? Diese würde ich im Zweifel als verbindlich ansehen.

Kommentar von barmas am 20. März 2008 12:46

Hallo Mietnormade,

hab jetzt erstmalig in meiner letzten Rechnung ein Zahlungsziel von 10 Tagen eingesetzt. "Zahlbar am ..." Ich denke, das wird die auch nicht sonderlich stören oder etwas an der Zahlungsmoral ändern. Begründung lautete: Das Arbeitsamt würde nicht zahlen! Das wird wohl genauso eine Lüge sein, wie all die Zahlungsversprechen, die nie eingehalten werden bzw. wurden. Leider! Lieben Dank für deine Antwort.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 18. März 2008 08:58
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Gesetzestexte gibt es da nicht! Aber setze in den Rechnungen klare Zahlungsziel, z.B. sofort nach Erhalt ohne Abzug oder innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Dann kannst Du den Kunden in Verzug setzen und zur Not auch mal Mahnungen schicken!
Besser wäre es aber, mal mit den verantwortlichen Leuten zu reden! Auch diese müssen ja einsehen, dass Du mit den Einnahmen auch Kosten zu decken hast und leicht ein ungesundes Ungleichgewicht entstehen kann, wenn die Außenstände nicht hereinkommen! Mit Gesetz und Mahnungen und solchen Geschützen aufzufahren, birgt natürlich auch die Gefahr, dass sich der Auftraggeber anderweitig orientiert!


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 18. März 2008 09:00
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Barmas, vom grossen TÜV Süd (in München) bekam ich in deiner Situation zu hören: "Wieso? Üblich sind doch drei Monate Zahlungsverzug". Da fiel mir nur der Unterkiefer herunter; offensichtlich ist die Zahlungsmoral überall so schlecht geworden. Und leider ist es ja wohl kaum sinnvoll, gegen deinen Arbeitgeber zu klagen, da du ja Folge-Aufträge haben willst.

Kommentar von barmas am 20. März 2008 12:51

Hallo Knowledge,

danke dir für die Antwort. Darf ich mal erfahren, was du in der Situation gemacht hast? Hast du das so hingenommen, geklagt, geklärt? Wenn man sich auf einen akzeptablen Zahlungstermin hätte einigen können, wäre es ja noch gegangen, aber die haben Versprechungen gemacht - die sie nie eingehalten haben oder sich herausgeredet mit: "das tut uns sehr leid, aber die Frau... aus der Abteilung ist zur Zeit krank", "das Arbeitsamt hat nicht gezahlt" usw...


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 18. März 2008 09:02
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Hmmmm.... ob da Gesetzestexte helfen, ist fraglich.

Auf der Rechnung würde ich nur vermerken, dass es sich um Lohnleistungen handelt, die innerhalb von sieben Tagen zu bezahlen sind.

Nach den sieben Tagen darfst du dann "theoretisch" sogar ohne aussergerichtliches Mahnverfahren deine offenstehenden Beträge per Mahnbescheid eintreiben und auch schon Zinsen erheben. Aber ob das ratsam ist? Wohl nur, wenn du deinen "Kunden" nicht länger benötigst.

Ich würde doch mal mit dem Leiter der Bildungseinrichtung ein persönliches Gespräch führen und ihn freundlich darauf hinweisen, dass du als Freiberufler auf die pünktliche Zahlung des Lohnes angewiesen bist. Das amcht bestimmt mehr Sinn als ein Text auf der Rechnung, der eh nicht gelesen wird.




Kommentar von barmas am 20. März 2008 12:42

Hallo Tanzwiesel, hab schon mehrere Gespräche geführt. Mit der Schulleiterin, dem Leiter usw. Versprechungen ohne Ende - nichts wurde eingehalten. Die schauen dir in die Augen, versprechen die sofortige Zahlung und nichts passiert auf meinem Konto. Auf der letzten Rechnung hab ich direkt ein Zahlungsziel eingebaut. Mal sehen, was passiert. Ganz lieben Dank für deine Antwort


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 18. März 2008 08:54
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Du hast sicher einen Vertrag mit dem Bildungsträger geschlossen, wenn da nichts über die Zahlungsfrist drinsteht, kannst du die Zahlungsfrist selbst setzen und bei Nichterfüllung eine Mahnung mit Mahngebühren ausstellen, bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren.

Zunächst würde ich da aber mal persönlich vorsprechen und etwas Druck machen.




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