Zählt es als Vergewaltigung wenn man jemanden mit etwas erpresst damit sie mit dir schläft?

10 Antworten

Ob das nun den im Gesetz definierten Sachverhalt der Vergewaltigung trifft, das müsste letztlich ein Anwalt bzw. das Gericht klären.

Ich persönlich halte jede Art von nicht freiwilligem Sex für "Sexuelle Gewalt", dazu gehört für mich auch wenn man z.B. mit einer Frau schläft, die völlig betrunken ist, also gar nicht weiß was sie tut, und natürlich auch der von dir beschriebene Sachverhalt. Der Begriff dafür ist allerdings eher Sexuelle Gewalt, oder sexuelle Nötigung.

tysan1996 
Fragesteller
 20.12.2014, 01:25

Naja sich betrunken flach Legen zu lassen da sag ich nur Pech gehabt keine sagt das die sich voll saufen lassen sollen

Dunkerjinn  20.12.2014, 01:26
@tysan1996

Oh oh, das ist aber eine sehr fragwürdige Einstellung!

kundryyy  20.12.2014, 02:07
@tysan1996

Herr Anwalt, Ihre Ausdrucksweise ist ja gerade nicht sehr anwältlich. Wo sind den die Hinweise auf Googl & Co.

tysan1996 
Fragesteller
 20.12.2014, 01:29

Ich sag's ganz Ehrlich auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache aber ich lege auch gerne betrunkene weiber flach sogar lieber als Nüchterne weil die leicht rum zu kriegen sind

Dunkerjinn  20.12.2014, 01:31
@tysan1996

Ich werde da jetzt nicht weiter drauf rumreiten, denn ich denke, Du bist Dir absolut im klaren, dass solches natürlich - zumindest moralisch - an Missbrauch grenzt, wobei ich mir nicht sicher bin, was Gesetzgeber und Gerichte dazu sagen. Ich vermute aber, dass im Fall einer Anzeige durch die betrunkene Frau in Richtung Vergewaltigung ermittelt und ggfs. auch bestraft würde.

kundryyy  20.12.2014, 02:09
@tysan1996

Jetzt hast Du Dich endlich als mieses Schw ..... geoutet, Herr Anwalt! Bitte jetzt mal google, was ich damit meine!

tysan1996 
Fragesteller
 20.12.2014, 01:39

Wie du meinst aber bedenke bitte das wir hier von erwachsenen Frauen reden die werden ja bestimmt wissen was sie machen und jeder erwachsene Mensch muss sich in klaren sein das man rechtzeitig mit dem Trinken aufhören sollte und wenn man es nicht tut das passieren Dinge die man vielleicht nicht will

kundryyy  20.12.2014, 02:14
@tysan1996

Du hast Dich in keiner Lebenslage im Griff!! Gute Nacht Herr Anwalt! Ich habe mich selten bei GF so amüsiert wie heute. Aber jetzt fängt es an zu nerven, weil Du jetzt zu primitiv wirst.

Hamchan  20.12.2014, 03:42
@kundryyy

Du gehst mir dermaße aufm Senkel, das glaubst du nicht kundryyy. Jeder versucht dem Fragesteller eine vernünftige Antwort zu geben, nur du spammst hier was das Zeug hält und beleidigst einen User, bzw. mobbst ihn eher. Fühlst du dich deswegen toll? Auf alle anderen wirkt das nämlich lächerlich, ich hab dich innerlich ausgelacht ;)

Nein, ich das fällt dann eher in die Kategorien "Erpressung" und "Sexuelle Nötigung".

EDIT: Vergewaltigung ist es nur dann, wenn man sich dagegen "gewehrt" hat.

tysan1996 
Fragesteller
 20.12.2014, 01:23

Gibts dafür harte strafen ?

Neo343  20.12.2014, 01:27
@tysan1996

die härteste aller strafe ist, das eventuell im Knast dein Po entjungfert wird :)

kundryyy  20.12.2014, 01:28
@jeatrexs

Ich wußte gar nicht, daß hier Schmalspur-Anwälte "Ratschläge" geben. Ein echter Anwalt bist Du wohl nicht!

kundryyy  20.12.2014, 01:34
@tysan1996

Du wirst zum lebenslangen Toilettenputzen verurteilt.

jeatrexs  20.12.2014, 01:35
@kundryyy

Hab ich auch nie behauptet. Bist du denn Anwalt?

kundryyy  20.12.2014, 01:55
@jeatrexs

Wenn Du kein Anwalt bist, kannst Du hier nicht den Anwalt spielen. Die Leute verlassen sich auf Dein "pseudoanwaltliches" Gewäsch und glauben, das es der Realität entspricht. Hier geht es um Paragraphen und nicht um Phrasen.

RheumaSlave  21.12.2014, 18:15
@tysan1996

hart wirds da auf jeden fall ;)

kundryyy  20.12.2014, 01:26

Was ist denn das für ein Blablabla. Das kann ja nur von einem Mann kommen oder von einem selbsternannten "Rechtsanwalt".

jeatrexs  20.12.2014, 01:29
@kundryyy

Du scheinst es besser zu wissen? Na gut. Nein kein selbsternannter Rechtsanwalt. Vermutung + Bestätigung durch Google. Ich garantiere keine 100% Richtigkeit. Das kann hier keiner garantieren, außer der Richter persönlich. Mann mann mann...

Nichts besseres zu tun, als Leute, die versuchen zu helfen, mit solchen Kommentaren zu nerven?

kundryyy  20.12.2014, 01:32
@jeatrexs

Mit googlen kannst Du hier keine Rechtsauskünfte geben, das ist Dir ja wohl nicht klar. In so einem Fall geht es nur um eine Meinung. Wie gesagt ... Schmalspur ...

tysan1996 
Fragesteller
 20.12.2014, 01:27

9 Monate geht noch hätte schlimmer sein können

kundryyy  20.12.2014, 01:29
@tysan1996

So einen Müll habe ich schon lange nicht mehr gelesen, Anwältchen!!

kundryyy  20.12.2014, 01:30

Und wer soll das im Nachhinein feststellen, Herr Anwalt?

Lipziger  25.03.2015, 22:20
@kundryyy

Was läuft bei dir denn eigentlich falsch? Nicht genug Liebe bekommen, oder likes?

ko2104  20.12.2014, 02:27

kundryyy... geh lieber ins Bett

Ich glaube das es dann eher in den Bereich der Nötigung fällt. Die Person wurde zum Sex genötigt. Ich glaube bei so was läuft es auf ne Anzeige wegen Nötigung hinaus.

Nein, das wäre je nach Sachverhalt nur eine Nötigung im besonders schweren Fall. Für eine Vergewaltigung müsste neben dem Vollzug des Beischlafes auch eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben vorliegen.

Nö, das ist sexuelle Nötigung, aber noch keine Vergewaltigung. Vergewaltigung ist es wenn es zum Geschlechtsverkehr (egal wie lange der nun dauert) kommt gegen den Willen eines Teilnehmers. Kommt es nicht zum Geschlechtsverkehr weil sich ein Teilnehmer gewehrt hat, spricht man von versuchter Vergewaltigung...