bekommt man eine strafmilderung wenn man erpresst wird und zum beispiel klaut oder so?
ich muss für die Schule herausfinden ob man eine Milderung einer Strafe bekommt wenn man erpresst wird. Wir hatten das Beispiel ein Mann mit Kindern wird erpresst das wenn er bestimmte Sachen nicht klaut das den Kindern etwas passiert. Wenn er das tut bekommt er eine strafe. Tut er es nicht passiert seinen Kindern etwas. Bekommt er eine Strafmilderung ?
5 Antworten
In einer derartigen Konstellation kommt zunächst eine Einstellung des Strafverfahrens gem. §§ 153 ff. StPO in Betracht, sodass es gar nicht zu einem Prozess kommt.
Kommt es zum Prozess, kommt auch ein Freispruch in Betracht. Gem. § 35 StGB entfällt nämlich die Schuld, wenn man der Täter die Tat begeht um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder seinen Angehörigen abzuwenden.
Soweit die Voraussetzungen von § 35 StGB im Einzelfall nicht vorliegen sollten, werden die Umstände der Tat (also die Erpressung und die Bedrohung der Kinder) selbstverständlich berücksichtigt. Dies ist zwar keine Strafmilderung im eigentlichen Sinne (§ 49 StGB), jedoch wirkt es sich in jedem Fall strafmildernd aus.
wenn er bedroht wird bekommt er warscheinlich Freispruch da er seine Kinder schützen muß
Kommt drauf an was für eine Tat er macht, beim einfachen klauen wird es nicht zu einem Prozess kommen, bei anderen wird die Strafe gemildert.
Schau mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html
wenn er bedroht wird passiert nichts