bekommt man eine strafmilderung wenn man erpresst wird und zum beispiel klaut oder so?

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In einer derartigen Konstellation kommt zunächst eine Einstellung des Strafverfahrens gem. §§ 153 ff. StPO in Betracht, sodass es gar nicht zu einem Prozess kommt.

Kommt es zum Prozess, kommt auch ein Freispruch in Betracht. Gem. § 35 StGB entfällt nämlich die Schuld, wenn man der Täter die Tat begeht um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder seinen Angehörigen abzuwenden.

Soweit die Voraussetzungen von § 35 StGB im Einzelfall nicht vorliegen sollten, werden die Umstände der Tat (also die Erpressung und die Bedrohung der Kinder) selbstverständlich berücksichtigt. Dies ist zwar keine Strafmilderung im eigentlichen Sinne (§ 49 StGB), jedoch wirkt es sich in jedem Fall strafmildernd aus.

wenn er bedroht wird bekommt er warscheinlich Freispruch da er seine Kinder schützen muß

Kommt drauf an was für eine Tat er macht, beim einfachen klauen wird es nicht zu einem Prozess kommen, bei anderen wird die Strafe gemildert.

wenn er bedroht wird passiert nichts