Wohnung weiß streichen obwohl sie weiß ist?!

6 Antworten

Grundsätzlich muss man die Wände nicht zwingend weiß streichen. Dezente Töne reichen völlig aus. Nach Auffassung des BGH liegt eine angemessene Frist für Renovierungen in Nassräumen bei drei Jahren und in Wohn- und Schlafräumen bei fünf Jahren.

Hast du eine Klausel zur Renovierung in deinem Mietvertrag? Das wäre gut zu wissen.

Wenn nicht so zurückgeben dass der Vermieter die Möglichkeit hat sie schnell weiterzuvermieten. Also falls keine Renovierungsbedarf besteht sehe ich kein Grund zu streichen.

Das kommt darauf an: In einem individuell ausgehandelten Mietvertrag kann der Vermieter die weiße Farbwahl beanspruchen. In einem Formularmietvertrg gilt, dass die Farbstellung dem Geschmack der überweigenden Mehrheit der Miteinteessenten entsprechen muss; knallige oder düstere Faben sind daher als Mangel zu renovieren, selbst wenn erst kürzlich so neu getrichen wurde. Die Vorgabe "weiß" wäre hierin unwirksam vereinbart mit der Folge, dass garnicht renoviert werden müsste :-)

Auch fleckige, streifige oder nicht deckenden Neuanstriche dürfen in dieser gefälligeren Frabwahl behoben verlangt werden.

Im Ergebnis wäre ein Neunanstrich auch in einem zarten Pastellton (creme, beige) zulässig und erst dann wieder fällig, wenn er durch Abnutzung geschuldet wäre. Weiss aussehen meint eben nicht weiß sein, wenn man Rußspuren oder Nachdunkelungen hinter den Stellen von Bildern oder Möbeln entdecken könnte :-O

G imager761

Kommt drauf an. Wenn du vor kurzem erst gemalert hast oder die Wände noch top aussehen dann nicht. Du musst die Wohnung so übergeben wie du sie bekommen hast.

imager761  22.01.2015, 07:07

Wenn du vor kurzem erst gemalert hast oder die Wände noch top aussehen dann nicht.

Falsch. Stierblutrote Schlafzimmerwände, sonnengelbe Küchendecken oder gothic-schwarze Flurwände mögen für den Miter top aussehen, der Vermieter muss es nicht hinnehmen.

Du musst die Wohnung so übergeben wie du sie bekommen hast.

Falsch: Dieser Mythos scheint unausrottbar :-(

Veneficium06  22.01.2015, 07:09

Ok es ist üblich. Der Vermieter kann dir abnehmen was er will.

Da ich nicht weiss aus welchem Land du bist schreibe ich die situation in oesterreich: Du musst grundsaetzlich nicht da es normale abnutzung ist wenn die farbe etwas dunkel ist. Auch verfaerbungen hinter moebeln, etc. zaehlen hier dazu

Wenn du Raucher bist und in der Wohnung rauchst also die Wand schon Gelb ist würd ich es machen aber sonst nicht! Wäre voll doppeltgemoppelt^^