Wird sie nun abgeschoben oder geht das nicht?
Hallo
jemand aus Syrien verlobt sich mit jemandem aus Deutschland und kommt dadurch nach Deutschland da es eine Ehe Absicht gab. Die beiden trennen sich jedocz
2 Antworten
kommt dadurch nach Deutschland
Mit welchem Aufenthaltsstatus ist die Person denn in Deutschland?
Bei einem "Visum zur Eheschließung" muss die Eheschließung auch innerhalb eines gewissen Zeitraums erfolgen, meines Wissens 6 Monate. Danach verfällt der Aufenthaltsstatus, und sie müsste einen neuen beantragen. Wenn die Grundlage weg ist (keine Eheschließung) bräuchte sie eine neue Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland (z.B. Studium, Erwerbsarbeit, humanitär, subsidiärer Schutz o.ä.).
Wird sie nun abgeschoben
So schnell geht das nicht. Selbst wenn der Aufenthaltstitel abläuft, wird man erstmal zur (freiwilligen) Ausreise aufgefordert. Abgeschoben wird man nur, wenn man nicht freiwillig ausreist. Davon würde ich tunlichst abraten, da dies nicht nur mit einer Wiedereinreisesperre verbunden ist, sondern man auch die Abschiebekosten in Rechnung gestellt bekommt.
Dann benötigt sie einen anderen Aufenthaltsstatus, z.B. Subsidiärer Schutz.
Nach Syrien wird aktuell noch nur in Ausnahmefällen abgeschoben, und (bisher) auch nur auf dem Papier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/abschiebungen-nach-syrien
In dem Land ist immer noch Bürgerkrieg, und das Assad-Regime verfolgt Zivilisten gnadenlos. Meines Wissens nach wurde seit Jahren niemand nach Syrien abgeschoben, und das wird auch noch eine Weile so bleiben. Wenn sie es richtig anstellt, hat sie bis dahin einen anderen (legalen) Aufenthaltsstatus in D.
Nein. Nach Syrien wird bisher (zumindest aus Deutschland) nicht abgeschoben, egal wohin. Auch wenn es für Straftäter wieder möglich wäre, hat bisher kein Abschiebeflug stattgefunden.
Ich denke schon, dass sie wieder zurück muss, wenn der Grund wegfällt.
aber darf man sie nach Syrien schicke.