Wird mein Bürgergeld gekürzt wenn ich einen Minijob mache?
Hallo, ich bin 21 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich studiere seit 2 Monaten an einer Fernhochschule in Vollzeit. Um das Studium zu finanzieren habe ich einen Minijob begonnen. Nun bekamen wir einen Brief vom JC. Mir wurde eine Freigrenze von 100€ freigeräumt und das Bürgergeld wird dementsprechend auf 70% gekürzt. Wieso gilt die 520€ Freigrenze nicht für mich? Eine Antwort vom JC bzw. dem Sachbearbeiter habe ich noch nicht erhalten. Vielen Dank!
2 Antworten
Wieso gilt die 520€ Freigrenze nicht für mich?
Wenn Du Student bist, sollte sie das.
Papierschriftlich Widerspruch gegen die Anrechnung des Jobcenters einlegen.
Das ist immer so: 100,00 Euro kannst Du dazu verdienen, ohne Anrechnung, alles was über 100,00 Euro liegt, wird angerechnet:
Hat man nun 520 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, bleiben nur 184 Euro anrechnungsfrei – womit 336 Euro auf das Bürgergeld angerechnet werden bzw. die Leistungen kürzen. Erhält man aus einem Minijob bspw. nur 400 Euro, bleiben 160 Euro anrechnungsfrei und 240 Euro werden angerechnet.