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Wieso darf man in Deutschland nicht sagen

gefragt von FusseliFusseli am 16.05.2009 um 20:03 Uhr

.....das man der meinung ist, dass es den Holocaust nicht gegeben hat?? Ich mein ich verurteile diese Menschen, die so etwas sagen. Aber wieso bekommen die ne Anzeige? Das gehört doch zur Meinungsfreiheit. Jedem seine Meinung, warum dürfen die nicht dieser Meinung sein?? Volksverhetzung ja wohl kaum....

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mia68
beantwortet von mia68 am 16. Mai 2009 20:05
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"Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten und weitgehende Verharmlosen des Holocaust. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen europäischen Juden habe nicht stattgefunden oder sei nur ein Massenmord oder Massensterben ohne historische Besonderheiten gewesen."

(http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung)


anonym
beantwortet von yildiz1 am 16. Mai 2009 20:03
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na ja mit meinung hat es nichts zu tun, wenn man tatsachen als NICHT stattgefunden hinstellt, sondern das komplett als lüge wiedergibt, und so stimmt es nun gar nicht

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 16. Mai 2009 20:13

man darf doch auch alle anderen tatsachen problemlos verleugnen.

die antwort ist einfach, daß in diesem punkt keine meinungsfreiheit besteht.

Kommentar von yildiz1 am 16. Mai 2009 20:16

nun leugnen darfst du solange nichts raus kommt, aber eine massenvernichtung von 6 mio menschen zu verleugnen ist nicht nur in meinen augen eine infarme lüge, sondern sollte auch als straftat gesehen werden. wir alle sollten aus unseren fehlern lernen und nicht zusätlich etwas leugnen, weil das widerum zeigt, dass wir damit nicht zu tun haben wollen und es diese perverse art von menschenausrottung niemals gegeben hat


critter
beantwortet von critter am 16. Mai 2009 20:07
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Der Holocaust war eine solche Ungeheuerlichkeit, dass es eine bodenlose Frechheit ist, ihn zu leugnen. Man kann nicht Millionen auf Schlimmste ums Leben gekommene Tote leugnen. Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun. Hier geht es nicht um eine Meinung, sondern um eine bittere Tatsache.


esmeray68
beantwortet von esmeray68 am 16. Mai 2009 20:04
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ichglaube nicht,dass das was mit meinungsfreiheit zu tun hat.es ist doch ein fakt.wenn jemand das gegenteil behauptet,ist er wahrscheinlich rassisitsch,deshalb is es verboten

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 16. Mai 2009 20:10

dass die europäer die indianer nordamerikas fast ausgerottet haben oder der völkermord an den armeniern ist doch auch fakt und darf straffrei verleugnet werden.

so kann man in dem fall nicht argumentieren.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 16. Mai 2009 20:08
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Den schrecklichen Holocaust des Nazi-Regimes hat es ganz sicher gegeben, allerdings kann man über die offizielle Opferzahl geteilter Meinung sein. Leider kann man selbst wegen solcher Zweifel in Deutschland vor Gericht landen. Liegt wahrscheinlich mitunter daran, dass gewisse Kreise und Organisationen hierzulande aus egoistischen Gründen dafür sorgen, dass das "Tausendjährige Reich" zumindest in den Köpfen tatsächlich so alt wird!


svanny
beantwortet von svanny am 16. Mai 2009 20:04
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So etwas ist Fakt und keine Meinung.


anonym
beantwortet von IMAQT86 am 17. Mai 2009 15:10
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Juristen sehen das so: "Tatsache" und "Meinung" sind voneinander abzugrenzen.

"Tatsache" ist, wofür sich ein NACHWEIS bringen lässt. Wenn ich also sage: "Gestern hat Hannover 96 gegen den VFB Wolfsburg verloren", so lässt sich dies anhand des Spielberichts nachweisen.

Eine "Meinung" ist eine Aussage, die sich nicht nachweisen - weder verifizieren noch falsifizieren - lässt und die (daher) eine Ansicht des Äußernden enthält.

"Meinung" und "Tatsache" lassen sich also prima voneinander abgrenzen. Von der Meinungsfreiheit sind "Meinungen" geschützt, auch solche, die in einem gewissen Umfang "Tatsachen" enthalten, wenn sich zeigt, dass die Meinungsäußerung im Vordergrund steht. Nicht von der Meinungsfreiheit geschützt sind Äußerungen die wider besseren Wissens wahrheitswidrig sind. (Dann wären nämlich auch Verleumdungen geschützt.) Der Holocaust ist nachweisbar (nachgewiesen), daher eine Tatsache. Es ist davon auszugehen, dass jeder Mensch (z.B. im Geschichtsunterricht) etwas von dieser Tatsache mitbekommen hat. Die 'Ausrede' man hätte es nicht besser gewusst, ist daher im Regelfall nicht zutreffend. Und damit ist die Leugnung des Holocaust eine Tatsache, die wider besseren Wissens verbreitet wird, und keine Meinung, die die Meinungsfreiheit schützt.

Ich hoffe, das ist jetzt ein wenig klarer geworden.


gerhass
beantwortet von gerhass am 16. Mai 2009 20:51
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Diejenigen, die hier argumentieren "Wer Tatsachen leugnet, muss bestraft werden", begehen meines Erachtens mindestens 2 Denkfehler: 1) Wer entscheidet denn, was "Tatsache" ist? Gerade bei historischen Ereignissen ist das oft umstritten und genau deshalb muss ein Streit erlaubt sein. Nur in einer Diktatur wird im voraus festgelegt, was man sagen darf. 2) Wenn jemand meint,wer Tatsachen leugnet, müsse dafür bestraft werden, dann müsste folgerichtig bestraft werden, wer z.B. leugnet 1) dass vor einigen Wochen im Gaza-Streifen mindestens 1300 Palästinenser von Israel umgebracht wurden (dafür gibt es viele noch lebende Zeugen !) 2) dass die USA mit dreisten Lügen (angebliche Massenvernichtungswaffen !) einen Angriffskrieg gegen den Irak geführt haben 3) dass die gegenwärtig regierenden Parteien in unzähligen Fällen die Bevölkerung belogen haben (siehe Mehrwertsteuerlüge, Lügilanti in Hessen usw.)Es gibt noch viel mehr Beispiele für Lügen. Wenn man alle Lügen bestrafen wollte, würden unsere Gerichte unter dieser Arbeitslast zusammenbrechen...

Kommentar von 817204147c0e3b9924f28d94a27bb1d6smallFusseli am 16. Mai 2009 21:02

ich seh das genauso wie du


gerhass
beantwortet von gerhass am 16. Mai 2009 20:34
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Diese Frage ist sehr berechtigt! Das spanische Verfassungsgericht hat - anders als die Verhältnisse in Deutschland - dazu eine meines Erachtens sehr kluge Entscheidung getroffen. Sie lautet sinngemäß: man darf zwar Morde nicht billigen, aber man darf unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit sehr wohl darüber streiten, ob und in welchem Umfang und wie etwas geschehen ist. Ich halte es für völligen Unsinn, Geschichte mit Hilfe eines Strafgesetzes festlegen zu wollen.Gesetzgeber und Strafrichter sind eben keine Historiker. Man kann auch nicht mit den Mitteln des Strafrechts festlegen, ob unter der Stalinherrschaft nun 10 Millionen oder 20 Millionen Menschen oder wie viele auch immer ermordet wurden. Dasselbe gilt für die Morde unter Mao, für die vielen Millionen Opfer der Sklaverei, der Kolonialpolitik usw. Zu welchem Unfug es führt, wenn man mit Strafgesetzen Geschichte festlegen will, zeigt folgendes Beispiel: in der Türkei war es strafbar, zu behaupten, dass - etwa 1 1/2 Millionen - Armenier von der Türkei ermordet wurden. In Frankreich dagegen war es strafbar, das zu leugnen. Folglich hat jemand, der sich zu diesem Thema äußerte, immer riskiert, in irgendeinem Land strafbar zu sein: in dem einen Land, wenn er etwas behauptet hat und in dem andern Land, wenn er es bestritten hat. Das ist doch völliger Unfug. Geschichtlicher Streit kann nicht durch Parlamentsbeschluss oder Gerichtsurteil entschieden werden. Da maßen sich Leute eine abschließende Beurteilung an, die nicht zu ihren Kompetenzen gehört. Im übrigen ist es auch sonst straflos, dummes Zeug zu reden, was Politiker jeden Tag tun.

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:43

Ein Standpunkt, der sich in gewisser Weise vertreten lässt. Aber er passt m.E. nicht zu dem hier gegenständlichen "Historienstreit". Der Holocaust ist bewiesene Sache; und das nicht von Richtern, sondern von Historikern.

Meiner Meinung nach sprechen mehrere Gründe dafür, die Verleugnung dessen unter Strafe zu stellen:

  • Zunächst wegen der Opfer und ihrer Hinterbliebenen. Es wäre pietätlos, wenn man es zuließe, die Opfer oder ihre Angehörigen durch solche Lügen zu demütigen/beleidigen. Es ist schon schlimm genug, was ihnen wiederfahren ist.

  • Die Verleugnung könnte mittelbar dazu führen, dass extremistische Parteien in Deutschland wieder an die Macht kommen, respektive die Sicherheit und Ordnung des Staates könnte dadurch massiv gefährdet sein. Ist sie ja jetzt schon oft genug, wenn krawallbereite Gruppierungen im Zuge von Demonstrationen, die ja eigentlich ein wichtiger Teil einer freien, demokratischen Gesellschaft sind, aufeinander losgehen.

Wir dürfen uns keine us-amerikanischen Verhältnisse zulegen, indem wir jede noch so verwegene Aussage unter den Deckmantel der "freien Meinungsäußerung" fallen lassen. "Die Gedanken sind (zwar) frei", sie aber uneingeschränkt und unter Umständen unbestraft auszusprechen, kann nicht hingenommen werden. Ansonsten wäre auch der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB verfassungswidrig. ;-)


Rhagai
beantwortet von Rhagai am 16. Mai 2009 20:08
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Wenn du den Holocaust leugnest, ist das ein Zeichen dafür, dass du aus der Vergangenheit nichts gelernt hast und denselben Fehler noch einmal begehen würdest. Zwar kann man argumentieren, dass es die Sachen eines jeden einzeln ist, aus was er lernt und was für ihn unwichtig erscheint. Doch die Emordung zig-tausender sollte sich unter keinen Umständen wiederholen, weswegen die Leugnung der erste Schritt zum einstigen Kriegszustand darstellt, überspitzt ausgedrückt.


schildi
beantwortet von schildi am 16. Mai 2009 20:07
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das ist eine Tatsache und hat nichts mit Meinung zu tun


OSQuest
beantwortet von OSQuest am 16. Mai 2009 20:06
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Geschichtsfälschung ist strafbar, weil Ehrabschneidung.


RedFred
beantwortet von RedFred am 16. Mai 2009 20:05
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Es ist keine Meinung, wenn man etwas sagt, was definitiv widerlegt ist.


anonym
beantwortet von Dentier am 16. Mai 2009 20:05
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weil es bewiesene Tatsache ist! Da kann man keine andere Meinung zu haben. Mann kann ziemlich GaGa sein um was anderes zu sagen aber eine normal denkender Mensch sagt ja auch nicht blau zu orange.


anonym
beantwortet von wuseldusel am 16. Mai 2009 20:26
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Ich versteh das auch nicht. Sollen die ganzen Jung- und Altnazis doch ihre wahnhaften Theorien diskutieren. Fakt ist, es hat einen Holocaust gegeben und wenn einige Idioten einen Glaubenskult aus der Leugnung des Holocausts machen, ist es mir egal. Erst neulich hat ein Richter das ebenfalls kritisiert und derbe Schelte dafür bezogen. In Deutschland meint man nämlich, dass man durch Verbote alles Probleme einfach "wegmachen" kann.

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:52

Japp, das kann man nicht. Aber man kann die Gefahr, die davon ausgeht, eingrenzen.

Kommentar von wuseldusel am 18. Mai 2009 05:26

Nein, so funktioniert das nicht. Ein Redeverbot hat diese Leute in der Vergangenheit immer gestärkt. Verfolgen sollte man Körperverletzung, Mord und Todschlag, aber solche Sachen eben nicht. Was meinst du denn, warum man vermutet, dass einige Hersteller von Nazimusik sich quasi selbst anonym anschwärzen? Ganz einfach: Sie wollen das begehrte "Gütesiegel", d.h. auf der Liste mit den indizierten bzw. beschlagnahmten Tonträgern landen. Das steigert nämlich den Absatz.


Tausendsassa
beantwortet von Tausendsassa am 16. Mai 2009 20:13
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Fakt ist es hat es gegeben ! Was für ein Geistig Tieffliegendes Riesen A.....loch muss man sein das man die Dokumentierte Geschichte nicht anerkennt ! Gute Nacht WP !!! Das hat nichts mit Freier Meinungsäuserung zu tun ,sondern nur Hetze Hetze Hetze.. Fanatische Spinner im prinzip genau so wie die Talibans die stehn sich in nichts nach !Ein Halbwegs Gescheiter Mensch kann da nur den Kopf schütteln !


KWSderLoewe
beantwortet von KWSderLoewe am 16. Mai 2009 20:06
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Wieso was abstreiten was stattgefunden hat. Lügen müssen bestraft werden, das lernt doch eigentlich jedes Kleinkkind

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 16. Mai 2009 20:18

genau. und wer entscheidet, was gelogen ist? du? der staat?


anonym
beantwortet von mrzer0 am 16. Mai 2009 20:06
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dass die ne anzeige bekommen is auch schwachsinn... denn jeder darf sagen was er will, stört doch niemanden? oder? > anscheinend doch... aber fukc off jeder mensch weiss dass es holocaust gab, dass ist wohl bewiesen, genau wie die RUNDE erde...

Kommentar von 52f286c215ce732193ea1b94424d0050smallDrapodie am 16. Mai 2009 20:15

Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung

In Deutschland (§ 130 StGB), Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen weiteren Staaten ist Holocaustleugnung strafbar (siehe Gesetze gegen Holocaustleugnung). In vielen Staaten ist Holocaustleugnung als solche kein Straftatbestand.


Drapodie
beantwortet von Drapodie am 16. Mai 2009 20:05
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Weil es so etwas Schlimmes ist. Man sollte es nicht leugnen. (Das mit der Anzeige wusste ich nicht.) Jeder sollte wissen, wie furchtbar das für die Menschen war... Damit macht hoffentlich nie wieder jemand einen solchen Fehler.

Kommentar von 817204147c0e3b9924f28d94a27bb1d6smallFusseli am 16. Mai 2009 20:07

doch man kann 5 Jahre bekommen. Ein bisschen unverhältnismäßig, oder?

Kommentar von Ruedi am 17. Mai 2009 17:50

Ja, ist es. Die Feder ist manchmal mächtiger als das Schwert. Von daher wären 5 Jahre in manchen Fällen zu wenig.


wernilein
beantwortet von wernilein am 16. Mai 2009 20:03
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du darfst das sagen,aber es stimmt ja nicht..

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 16. Mai 2009 20:05

sicher?

ich mein auch, dass es ne straftat wäre.

Kommentar von 52f286c215ce732193ea1b94424d0050smallDrapodie am 16. Mai 2009 20:14

Laut Wikipedia ist es in Deutschland tatsächlich strafbar.

Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Holocaustleugnung

In Deutschland (§ 130 StGB), Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und einigen weiteren Staaten ist Holocaustleugnung strafbar (siehe Gesetze gegen Holocaustleugnung). In vielen Staaten ist Holocaustleugnung als solche kein Straftatbestand.


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