Wie wirkt sich ein 450€ Job neben 30 Stunden Stelle auf die Rente aus?

6 Antworten

Rente einzahlen mache ich ja auch bei dem 450€ job, da müsste sich also an der Summe die ich als Rente bekomme nicht viel ändern oder?

Es sind maximal 17,55 € die dir vom Lohn als RV-Beitrag einbehalten werden. Das macht den Braten nicht fett und wird sich nur geringfügig auf die Höhe deiner gesetzlichen Rente auswirken.

Sinnvoller wäre es eine private oder betriebliche Vorsorge um den Betrag aufzustocken, bringt mehr, wenn du nicht gerade 55 oder älter bist.

warum gehst du nicht zu einem Rentenberater

der rechnet dir das aus .... -....kostenlos

Wenn die 450 Euro die fehlenden 10 Stunden bei deinem Hauptjob ausmachen, hast du mit dem 30-Stunden- und dem Minijob den selben Rentenanspruch, als wenn du 40 Stunden im Hauptjob arbeiten würdest.

Ein 450Euro-Job ist nicht nur Steuerfrei sondern auch "Rentenfrei" .. Dein AG zahlt eine geringen Beitrag in die Sozialkassen, davon merkst du aber in keiner Weise was. Wederals Abzug noch als Plus bei der Rente... (oder Minus)

buntecow 
Fragesteller
 09.05.2014, 22:43

ich dachte das auch ein Minijob rentenversicherungspflichtig ist und man sich nur davon befreien lassen kann? und wenn ich "nichts davon merke" heißt das soviel wie, dass ich weniger rente bekomme, weil ich jetzt ja 40 arbeite und dann nurnoch 30. habe ich das richtig verstanden? aber der rentenanspruch geht dabei nicht verloren oder?

kevin1905  10.05.2014, 00:56
Ein 450Euro-Job ist nicht nur Steuerfrei sondern auch "Rentenfrei"

Ein Minijob ist weder das eine noch das andere.

  1. Müssen auch für einen Minijob Lohnsteuern entrichtet werden. Diese sind meist pauschal mit 2% angesetzt und werden vom Arbeitgeber getragen. Dieser kann die maximal 9,- € aber auch auf den Arbeitnehmer abwälzen. Legt der Arbeitnehmer seine Lohnsteuerabzugsmerkmale vor, kann auch eine individuelle Besteuerung erfolgen (wäre hier in der Klasse VI also nicht so genial).
  2. Minijobs, welche nach dem 31.12.2012 begonnen wurden sind prinzipiell immer rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt die Pauschale von 15%, der Arbeitnehmer die restlichen 3,9% zum Regelbeitrag. Wer das nicht will muss schriftlich einen Befreiungsantrag stellen.