wie wird man bestraft, wenn man kleptomanie hat?

11 Antworten

Wenn man erwischt wird, bekommt man die übliche Strafe und wird danach in eine Psychiatrie überwiesen, oder man wird als schuldunfähig gleich in eine Psychiatrie gebracht. Also meines Wissens nach ist das so.

In § 20 und § 21 des StGB ist ja die Frage der Schuldfähigkeit geregelt. Schuldunfähigkeit ist immer dann gegeben, wenn jemand zB geisteskrank ist und daher nicht weiß, was er tut. Und ein Kleptomane wird daher dann nicht bestraft, wenn seine Erkrankung so schlimm ist, dass er sich nicht mehr kontrollieren kann. Das ist dann auch nicht ungerecht, weil er einfach nichts dafür kann, dass er klaut...

Zunächst müsste der Staatsanwalt oder der Richter der Meinung sein, dass eine psychische Krankheit vorliegen könnte, welche die Schuldfähigkeit beeinträchtigt. Dann wird ein psychiatrisches Gutachten angeordnet. Im Gutachten wird nach §20 oder §21 StGB gefragt. §20 StGB sagt, dass jemand vollkommen Schuldunfähig ist, §21 StGB sagt, dass jemand erheblich vermindert schuldfähig ist. Wer schuldunfähig ist, kann nicht bestraft werden, doch bei erheblichen rechtswidrigen Taten kann er gesichert werden (Maßregelvollzug in der forensischen Psychiatrie ohne Zeitlimit nach $63). Wer erheblich vermindert schuldfähig ist, muß reduziert bestraft werden. In der Regel ist jemand mit nachgewiesener krankhafter Kleptomanie höchstens vermindert Schuldfähig, eigentlich nie völlig schuldunfähig.

Krankheit schützt vor Strafe nicht

Üblicherweise mit einer Geldstrafe.

Bei schwerem Diebstahl oder Wiederholungstat mit der Auflage eine Therapie zu machen.