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Wie viele Jobs darf man gleichzeitig haben?

gefragt von irishgirl am 05.07.2009 um 18:53 Uhr

Also, wenn ich jetzt eine Teilzeitbeschäftigung habe, dann kommt ja nicht viel Geld rum. Also würde ich mir noch einen zweiten Job suchen. Darf der zweite Job dann nur ein Minijob sein? Und was ist, wenn ich zu meiner Teilzeitarbeit noch zwei Minijobs hätte? Und welche Steuerklasse nehme ich am besten für welchen Job?


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elisesophie
beantwortet von elisesophie am 5. Juli 2009 18:54
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du musst das mit deinem arbeitgeber abklären, wenn der nichts dagegen hat, kannst du arbeiten, soviel du willst


anonym
beantwortet von Lequoia am 5. Juli 2009 18:54
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Meines wissens hast du eine steuerklasse fest, die kannst du dir nicht nachbelieben aussuchen. In der regel darfst du mit mehreren minijobs auch nur 400 euro verdienen.


PeterAxt
beantwortet von PeterAxt am 5. Juli 2009 18:58
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Also bei deinem Hauptjob wo du das meiste verdienst, solltest du mit Steuerkarte arbeiten. Die Steuerklasse richtet sich danach ob du Verheiratet bist oder Singel. Dann hast du Automatisch die LSt Klasse I. Nebenjobs kannst du soviele haben wie du willst, diese dürfen aber zusammen die 400,00 e Grenze nicht überschreiten.

Kommentar von EnnoBecker am 5. Juli 2009 22:07

...also, warum nicht? Was passieert, wenn sie im zweiten Job 4.000 Euro bekommt? Warum sollte sie das nicht dürfen?

Kommentar von 6130ee5cf5255376981eec8abb4e0ac5smallPeterAxt am 5. Juli 2009 22:44

Natürlich, wenn er will auch gerne 10.000,00 € pro Monat, dafür braucht er dann aber eine zweite Lohnsteuerkarte mit Kl. VI. Das bedeutet dann gut 50% abzüge für das Finanzamt. Es sei denn er hat ein Gewerbeangemeldet und macht den zweiten Job auf selbständiger Basis dann muss er natürlich Einkommenssteuer zahlen.

Kommentar von EnnoBecker am 6. Juli 2009 08:32

...also, bei "irishgirl" hätte ich jetzt auf "sie" getippt :-) Ich wollte auch nur das "dürfen" kommentieren. Danke

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 6. Juli 2009 18:56

das ist leider falsch! Du darfst neben dem Hauptjob nur 1 Nebenjob steuerfrei haben. alle weiteren werden steuermäßig zum Hauptjob dazugerechnet - auch wenn alle Nebenjobs zusammen nicht mal 400€ ergeben!!

Eine total bescheuerte Regelung, die mich schon lange aufregt, aber leider wahr! Also: 1 Nebenjob bis 400€ steuerfrei, aber sobald ein 2. Job dazukommt wird dieser versteuert, selbst wenn du im 1. und 2. Job jeweils nur 100€ verdienen würdest!

Kommentar von EnnoBecker am 6. Juli 2009 19:48

...also, mir ging es darum, dass man eben doch soviele Jobs machen kann, wie man eben kann. Wenn ich 10.000 im Monat versteuere, ist mir das lieber als wenn ich 400 nicht versteuere.
.
Steuern sparen mag ja nett sein, aber doch nicht um jeden Preis.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 6. Juli 2009 23:32

@antola61.
Interessant und bisher mir nicht bekannt.
Wo bitte kann man das nachlesen?


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 5. Juli 2009 20:54
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Jobs kannst Du haben soviel Du in 24 Stunden täglich schaffst.
Das Problem sind die Steuerklassen. Jeder AN darf zusätzlich zu seinem "Hauptjob" (da sollte er die günstigste Steuerklasse wählen) einen oder mehrere Minijobs bis insgesamt 400€/Monat haben.
Jeder Zweitjob der lohnsteuerpflichtig wird/ist also einer 2. Lohnsteuerkarte bedarf ist Steuerklasse VI und die ist teuer und lohnt meistens nicht.
Musst Du Dir mal mit einem Lohnsteuerrechner ausrechnen, z.B. hier: http://www.lohn1.de/lobn.htm

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 6. Juli 2009 10:09

"Jobs kannst du haben soviel du in 24 Stunden schaffst":Lieber Wolfi0410,das ist eine vollkommen falsche Aussage,denn da steht das Arbeitszeitgesetz vor!

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 6. Juli 2009 10:09

"Jobs kannst du haben soviel du in 24 Stunden schaffst":Lieber Wolfi0410,das ist eine vollkommen falsche Aussage,denn da steht das Arbeitszeitgesetz vor!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 6. Juli 2009 23:30

denn da steht das Arbeitszeitgesetz vor das ist leider eine total falsche Aussage. Wo steht denn im Arbeitszeitgesetz, dass der Unternehmer kontrollieren muss, dass sein AN nicht mehr als 10 Stunden insgesamt arbeitet. Die Beschränkung der Arbeitszeit bezieht sich immer nur auf den einzelnen Betrieb.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 6. Juli 2009 18:57

stimmt leider nicht - siehe oben!!!!


anonym
beantwortet von eckikoeln am 6. Juli 2009 10:07
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Ich bin immer wieder überrascht, wie hier rudimentäres Wissen verbreitet wird.

Also, Du darfsr im Prinzip so viele Jobs haben wie Du möchtest. Einzig, die maximale Arbeitszeit von täglich 10 Stunden darf dauerhaft nicht überschritten werden.

Wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen "Hauptjob" hast, darfst Du 1 sogenannten Minijob zusätzlich annehmen.

Hast Du ausschließlich sogenannte Minijobs, darfst Du im Durchschnitt nicht mehr als 400 € monatlich verdienen. Überschreitest Di diese Grenze, werden Sozialabgaben fällig.

Steuerlich sieht es so aus. Deinen Haupjob, egal ob Vollzeit oder Teilzeit wirst Du mit Deiner ersten Steuerkarte, mit der für Dich zutreffenen Steuerklasse abrechnen können. Solltest Du einen weiteren Job über eine Steuerkarte annehmen, müsstest Du eine weitere Steuerkarte beantragen auf der dann automatisch die Steuerklasse 6 eingetragen wird. Die Minijobs werden pauschal durch den Arbeitgeber verteuert.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 6. Juli 2009 23:35

Interessant. Wo bitte kann man das nachlesen mit der Befristung, dass man Einzig, die maximale Arbeitszeit von täglich 10 Stunden darf dauerhaft nicht überschritten werden.
Oder schreibt hier ein Gewerkschafter über seine Wunschträume. Weißt Du eigentlich wieviel Menschen täglich dauerhaft über 10 Stunden arbeiten bei 2 oder mehr AG´s um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können in diesem ach so sozialen Staat?


eddali
beantwortet von eddali am 6. Juli 2009 11:37
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  1. brauchst Du die Genehmigung Deines AG für Minijob..

wenn Du es zeitlich hinbekommst kannst auch 2 oder 3 minijobs machen, wenn Du Steuerkarte brauchst, dann gehen die Minijobs immer über Steuerklasse 6


Jeany1116
beantwortet von Jeany1116 am 6. Juli 2009 17:26
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Wenn du eine Teilzeitbeschäftigung und einen 400 € Job hast, dann ist die Teilzeitbesch. versicherungspflichtig, der 400 € Job versicherungsfrei... hast du 2 400 € Jobs und verdienst nicht mehr als 400 € insgesamt in denen, dann sind beide weiterhin versicherungsfrei. Verdienst du jedoch in den beiden 400 € Jobs mehr als 400€ insgesamt, so bleibt der 1. versicherungsfrei, der 2. wird zu deiner Hauptbeschäftigung dazugezählt... grundsätzlich darfst du aber auch 2 richtige Jobs haben und zahlst dann halt aus beiden Beiträge (bei Überschreiten einer bestimmten Grenze kannst du zuviel gezahte Beiträge von der Krankenkasse zurückfordern, 3600 €/Monat)...steuerechtlich weiß ich leider nich genau BEscheid...

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 6. Juli 2009 18:58

stimmt nicht ganz: siehe oben!!!!

Kommentar von 42cee7b90f10a768b64f8adadc4bb686smallJeany1116 am 6. Juli 2009 21:24

was stimmt daran nicht? Du hast oben nur von der steuerrechtlichen Behandlung geschrieben, ich schreibe von der sozialversicherungsrechtlichen... und da bin ich mir sicher dass es so ist weil ich das gelernt hab


antola61
beantwortet von antola61 am 6. Juli 2009 19:04
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  • deine Teilzeitbeschäftigung wird auf Steuerkarte abgerechnet.

  • wenn du noch eine 2. Stelle annimmst, bei der du mehr als 400€ verdienst, muss diese ebenfalls versteuert werden. Dies geschieht dann mit Steuerklasse VI, also sehr hohe Abzüge!! Evtl. kriegst du einen Teil der Steuer bei der Steuererklärung zurück, aber monatlich wird nicht viel bleiben.

  • 1 Nebenjob neben der Teilzeitstelle bis 400€ ist steuerfrei

  • jeder weitere Nebenjob wird ebenfalls versteuert, also zum Hauptjob (in deinem Fall Teilzeitjob) hinzugerechnet - ich denke, bin mir hier aber nicht ganz sicher, ebenfalls mit Steuerklasse VI. Auch, wenn du mit beiden Jobs unter 400€ bleibst!!!


PeterAxt
beantwortet von PeterAxt am 7. Juli 2009 01:24
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Was ist das alles für ein Blödsinn? Bei dem Job wo du die meisten Stunden arbeitest, und das meiste verdienst ist dein Haupt Job. Hier arbeitest du normalerweise auf Lohnsteuerkarte. Wenn du nun noch mehrere kleine Nebenjobs hast, musst du das den anderen Arbeitgeber Mitteilen, was Du dort verdienst. Dies wird dann bei den weiteren Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung mit gerechnet, aber nur Statistisch. Solltest du das nicht angeben, und beim Datenabgleich der Krankenversicherung auffallen das du mehrere Job hast, und mehr als 400,00 € verdienst, muss der Arbeitgeber wo du zuerst als Aushilfe angemeldet wurdest dich Nachversicheren. In dem Moment wird er dich rausschmeißen, und Geld von dir zurück verlangen. Außerdem machst du dich Strafbar wegen Hinterziehung der Sozialleistungspflicht.


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